Das Öffentliche

Feministisch vergesellschaften

Intersektionale Perspektiven auf Eigentum, Herrschaft und Produktion

Veröffentlicht am 21. Juli 2026

Vergesellschaftung gehört inzwischen zum strategischen Repertoire linker Politik und hat eine Vielzahl von Ideen und Hebeln für die sozialistische Praxis hervorgebracht. Dabei richtet sich der Blick vor allem auf Felder der sozialen Reproduktion, also auf Bereiche, die jenseits industrieller Fertigung liegen – etwa Wohnen, Nahverkehr oder Krankenhäuser. Doch bleibt meist ausgeblendet, dass Vergesellschaftung längst nicht nur eine Frage von Eigentumstiteln ist, sondern eine Umgestaltung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit erfordert. Es geht also nicht nur darum, wem welche Produktionsmittel gehören, sondern auch darum, wer sich wessen Arbeit aneignen kann. Dieser Aspekt spielt in den Debatten selten eine Rolle. Dabei weisen schon Marx und Engels in der «Deutschen Ideologie» darauf hin, dass es sich bei Eigentum und Arbeitsteilung um «identische Ausdrücke» handle: Einer drücke die Aneignung in Bezug auf das Produkt aus, der andere in Bezug auf die Tätigkeit (MEW, Bd.3: 32). Eine analytische Trennung, die in der gesellschaftlichen Realität in eins fällt.

Wollen wir angesichts der sich zuspitzenden Sorgekrise Vergesellschaftung als Perspektive sozialistischer Politik auch für das Feld sozialer Reproduktion vorantreiben, bedarf es einer feministischen Erweiterung. Im Fokus sollte dabei stehen, wer welche Arbeiten unter welchen Bedingungen leistet, wie dies mit tradierten Unterdrückungsverhältnissen zusammenhängt und wie die Arbeiter*innenklasse durch unterschiedliche Positionierungen im Produktions- und Reproduktionsprozess in sich gespalten ist und darüber geschwächt wird. Analysen zu geschlechtlicher und rassifizierter Arbeitsteilung im Kapitalismus bilden dafür einen wichtigen Ausgangspunkt, denn sie verdeutlichen, wie unterschiedliche Formen der Abwertung und Hierarchisierung der Arbeiter*innenklasse durch eben diese hervorgebracht und zementiert werden. Soll Vergesellschaftung also nicht beim Wechsel der Eigentumsform stehenbleiben, sondern sollen die damit verbundenen Herrschaftsverhältnisse umfassend adressiert werden, muss sie als Aufhebung jedweder hierarchischer Arbeitsteilung gedacht werden. Eine so verstandene Vergesellschaftung kann den genannten Spaltungen entgegenwirken und als gemeinsame Perspektive unterschiedlicher Teile der Klasse entwickelt werden.

Feministisch vergesellschaften zielt entsprechend darauf, die mit der geschlechtlichen Arbeitsteilung verschränkte Sphärentrennung von Produktion und Reproduktion zu überwinden und Vergesellschaftung als Prozess zu denken, der eben nicht nur Privateigentum aufhebt, sondern tatsächlich eine Gemeinwohlökonomie schafft, in der aus der Perspektive des Lebens und der Bedürfnisse der Menschen geplant und produziert wird.[1] Für die kollektive Absicherung eines guten Lebens für alle im Sinne eines «Infrastruktursozialismus» (Candeias et al. 2020) ist aus feministischer Perspektive vor allem die Entwicklung neuer Infrastrukturen elementar.

Einer solchen Transformationsperspektive stehen gegenwärtige Formen der autoritären Krisenbearbeitung gegenüber, die gerade über Spaltungen organisiert sind: durch das Gegeneinander-Ausspielen verschiedener Bevölkerungsgruppen, die weitere Privatisierung von Lebensrisiken wie Alter, Krankheit und Erwerbslosigkeit sowie durch Hass und Gewalt, die den Boden der aktuellen Faschisierung bilden. Feministische Vergesellschaftung zielt vor diesem Hintergrund auf veränderte Formen kollektiven Tuns und eines solidarischen Miteinanders, die zunächst im Nahraum, in der Nachbarschaft beginnen können, und schafft damit eine zentrale Voraussetzung, um autoritären Verschiebungen überhaupt etwas entgegensetzen zu können. Zugleich eröffnet sie die Möglichkeit, feministische, queer-politische und antirassistische Kämpfe als integrale Bestandteile linker Politik und sozialistischer Transformation zu begreifen und feministische Vergesellschaftung zu einem gemeinsamen Bezugspunkt unterschiedlicher sozialer Bewegungen zu machen.

Geschlechterverhältnisse als Produktionsverhältnisse

Im Kontext der Gleichsetzung von Arbeitsteilung und Eigentum greifen Marx und Engels in der «Deutschen Ideologie» auch auf deren historischen Ursprung zurück: «Die freilich noch sehr rohe, latente Sklaverei in der Familie ist das erste Eigentum, das übrigens hier schon vollkommen der Definition der modernen Ökonomen entspricht, nach der es die Verfügung über fremde Arbeitskraft ist.» (MEW, Bd. 3: 32) Die Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen (und Kindern) bildet demnach nichts weniger als die geschlechtliche Seite des Eigentumsverhältnisses. Sie regelt, wer (in der Familie) über wessen Arbeit verfügt. Eine feministische Erweiterung der Vergesellschaftungsdebatte beabsichtigt, diese Arbeitsteilung aufzuheben und somit auch bestehende Geschlechterverhältnisse von ihrer Herrschaftsförmigkeit zu befreien. Anders als liberale Feminist*innen Glauben machen, reicht es dafür nicht, Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern oder zwischen Staat, Markt und Privathaushalten anders bzw. «gerechter» zu verteilen. Stattdessen gilt es, an den Strukturen anzusetzen, die Geschlecht im Kapitalismus zu einer wesentlichen Achse von Ausbeutung machen – und zwar nicht nur von Frauen.

Denn, wie Feminist*innen im Anschluss an Marx seit den 1970er-Jahren herausgearbeitet haben, bedingt die geschlechtliche Arbeitsteilung auch die Trennung der Sphären von Produktion und Reproduktion.[2] Sie korreliert zugleich mit der Konstruktion eines öffentlichen Bereichs von Arbeit, Politik und Recht auf der einen und einem privaten Bereich auf der anderen Seite, in dem reproduktive Tätigkeiten feminisiert, entpolitisiert und unsichtbar gemacht werden. Die Abwertung der als weiblich bestimmten «Produktion des Lebens» (Frigga Haug) gegenüber der männlich bestimmten Produktion von Waren hält die Kosten der Reproduktion der Arbeitskraft – nach denen sich der Lohn bestimmt – niedrig. Sie steigert die Profitrate und fördert die kapitalistische Verwertung insgesamt. Dies ist ein Strukturprinzip des Kapitalismus, das sich zwar historisch unterschiedlich darstellt und unterschiedlich bearbeitet wird, dessen grundlegende Logik jedoch bestehen bleibt. Das klar zu benennen, ist notwendig, um aktuelle Formen der Krisenbearbeitung einordnen zu können: Denn diese brechen mit dem genannten Prinzip nicht, sondern organisieren es unter veränderten Bedingungen lediglich um und nehmen eine Neuverteilung der Krisenkosten zuungunsten bereits jetzt schon besonders belasteter Gruppen vor. Feministisch vergesellschaften bedeutet daher, dieses Strukturprinzip der privatisierten Produktion des Lebens anzugreifen. Dazu gehört, diese vom Wachstumszwang der Produktion zu entkoppeln, an den die Logik von Transferleistungen gebunden ist.

Um einen Hebel für die politische Bearbeitung des Verhältnisses von (Re-)Produktion und Geschlecht zu finden, ist es allerdings zentral, Geschlechterverhältnisse nicht als einfachen Ausdruck der Produktionsverhältnisse zu begreifen. Zwischen ökonomischer Struktur und geschlechtlicher Ordnung besteht kein Ableitungsverhältnis. Mit Antonio Gramsci lassen sich die Produktionsverhältnisse vielmehr als komplexes Gefüge ökonomischer, politischer und ideologischer Praxen verstehen, in denen Hegemonie und daher auch Zustimmung zu herrschenden Politiken organisiert wird und sich Subjektivitäten – auch als vergeschlechtlichte – formieren. Kulturelle Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit, einschließlich ihrer binären und heteronormativen Anordnung, naturalisieren gesellschaftliche Zuständigkeiten und stabilisieren so die Trennung von Produktion und Reproduktion (vgl. Dück 2022).Diese Vorstellungen treten uns etwa als Sexismus entgegen, werden aber auch im alltäglichen Handeln von uns selbst immer wieder reproduziert. Überspitzt lässt sich sagen: Indem wir auf Positionen arbeiten, die im Rahmen der geschlechtlichen Arbeitsteilung Frauen zugewiesen sind, werden wir zu Frauen gemacht, deren Subjektivität mit den gesellschaftlichen Zuschreibungen und Rollenerwartungen quasi natürlich verschmilzt.

Die hetropatriarchale Familie als scheinbar privater Ort der sozialen Reproduktion wird dabei sowohl institutionell als auch diskursiv abgesichert, etwa durch das Ehegattensplitting, die Ausgestaltung des Elterngelds sowie eine systematische Benachteiligung von Mehrelternfamilien. Auch die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um reproduktive Gerechtigkeit oder die Rechte von queeren und trans* Personen lassen sich vor diesem Hintergrund einordnen: Die Schärfe, mit der entsprechende Forderungen bekämpft werden, verweist darauf, dass sie auf unterschiedliche Weise diese Ordnung infrage stellen. Im rechten Diskurs wird der staatliche Zugriff auf die Gebärfunktion außerdem mit migrationspolitischen Elementen verbunden, etwa wenn sich die AfD als «Partei der normalen Familien» präsentiert und den «großen Austausch» als ein Projekt der «Gender-Ideologen» darstellt.

Wenn Frigga Haug (2001: 726) «Geschlechterverhältnisse als Produktionsverhältnisse» beschreibt, weist sie deshalb darauf hin, dass Geschlecht weit mehr ist als eine individuelle Eigenschaft. Entlang von Geschlecht organisieren sich die gesellschaftlichen Praxen der Reproduktion als Teil gesamtgesellschaftlicher Produktionsverhältnisse. Ihre institutionellen Arrangements und die in ihnen hervorgebrachten «Ideologien der Sorge» (Dowling 2021) rechtfertigen und normalisieren die ungleichen und ausbeuterischen Care-Arrangements in unseren Gesellschaften.

Die Reorganisation dieser Verhältnisse im Sinne eines feministischen Vergesellschaftens ist aus queer-feministischer Perspektive elementar. Und umgekehrt kann eine Veränderung kapitalistischer Produktionsverhältnisse von den Kämpfen um Geschlecht und Familie nicht getrennt werden. Oder anders gesagt: Ohne eine politische Auseinandersetzung mit deren kulturellen und symbolischen Ordnungen lassen sich die Produktionsverhältnisse nicht grundlegend verändern. Queere Politiken sind vor diesem Hintergrund auch nicht in erster Linie als Kampf um individuelle sexuelle oder geschlechtliche Identitäten zu verstehen, sondern als Einspruch gegen eine hierarchische Geschlechterordnung und die mit ihr verbundene Organisation von Arbeit. Gerade deshalb berühren sie den Kern kapitalistischer Herrschaftsverhältnisse und gehören ins Zentrum sozialistischer Politik, statt wie so oft als Fragen individueller Lebensweisen an die Seitenlinie gesellschaftlicher Auseinandersetzungen verwiesen zu werden.

Doppelte Entprivatisierung

Sorgearrangements wie alle Aspekte der Produktions- und Lebensweise existieren in einer historisch spezifischen Form, die einem Wandel unterliegen. Im Zuge der beginnenden Krise des Fordismus, sinkender Profitraten und stagnierender Löhne kam das in Westdeutschland für eine Zeitlang geltende Modell des «Familienlohns»[3] an sein Ende. Dort stieg die Frauenerwerbstätigkeit seit den 1970er-Jahren aus ökonomischer Notwendigkeit kontinuierlich an, wobei dies auch den Forderungen der zweiten Frauenbewegung entsprach. Im Zuge dessen wurden professionelle Angebote im Care-Bereich ausgeweitet – wenn auch deutlich zu zögerlich. Seit den 1990er-Jahren traf der Neoliberalismus als Herrschaftsprojekt auch diesen Bereich: Vormals wohlfahrtsstaatliche und gemeinwohlorientierte Angebote wurden durch New-Public-Management-Konzepte und «indirekte Steuerung» zunehmend dem Maßstab von Wirtschaftlichkeit unterworfen oder direkt privatisiert (etwa Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflege, Kitas oder Dienste wie die Reinigung oder das Kochen in öffentlichen Einrichtungen). Allerdings stößt die kapitalistische Verwertungslogik hier an Grenzen. Während im Industriesektor die Produktivität durch Rationalisierung und technische Innovation gesteigert werden kann, ist Sorgearbeit zeitgebunden, relational und nur begrenzt rationalisierbar, ohne dass sie dabei ihre wesentliche Qualität einbüßt.

In der Pflege oder anderen sozialen Bereichen tätige private Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen und freie Träger stellen Profitabilität deshalb vor allem über Lohndruck, eine Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen, der Personalbemessung und der Qualität sowie über eine Erhöhung der Preise und Gebühren her. Nicht zuletzt aus diesem Grund landet heute wieder ein größerer Teil der Sorgearbeit in den Familien und privaten Haushalten. Es fand und findet eine «doppelte Privatisierung» statt, wie Janine Brodie dies für die USA bereits 1994 benannt hat. Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen bedeutete zwar für viele mehr ökonomische Eigenständigkeit, führte jedoch nicht zu einem Umbau der geschlechtlichen Arbeitsteilung. Vielmehr bleibt diese als «bestimmbare Rückständigkeit in neuen Verhältnissen» (Haug 2001: 773) bestehen und äußert sich für viele Frauen in einer Doppelbelastung durch Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit.

Die politische wie kulturelle Bearbeitung dieser Prozesse ist widersprüchlich: Einerseits werden Individualisierung und ökonomische Selbstverantwortung von Frauen staatlicherseits weiter forciert, um Arbeitskräfte zu gewinnen und ein Lohnniveau zu legitimieren, das alle Erwachsenen eines Haushalts zur Erwerbstätigkeit zwingt. Andererseits werden traditionelle Geschlechter- und Familienbilder politisch und kulturell reaktiviert, um die erneute Verlagerung von Sorgearbeit ins Private ideologisch zu begleiten. Die Angriffe auf den Sozialstaat durch die Regierung unter Friedrich Merz werden ungekannte Lücken reißen, die auf vielfältige Art mit Verschiebungen im Geschlechterregime verwoben sind: Aktuelle Debatten um Aufrüstung und Wehrpflicht rechtfertigen einerseits eine auf Militärproduktion ausgerichtete Industriepolitik, die ökonomisch wenig Effekt haben wird, und dienen andererseits als «ideologischer Kitt» zur Rechtfertigung der Sozialkürzungen (Candeias 2025). Die darin aufgerufenen Vorstellungen soldatischer Männlichkeit, Opferbereitschaft und autoritärer Disziplin schließen dabei an digitale Männlichkeitskulturen der «Manosphere» genauso an wie an das Geschäftsmodell der sogenannten Tradwives, die vor allem über Social Media die Rückkehr zu traditionellen Geschlechterrollen und -hierarchien als Lebensentwurf bewerben (vgl. Wodrich 2026). Diese symbolischen Angebote stehen zwar in deutlichem Widerspruch zur ökonomischen Realität, in der ein stabiler «Familienlohn» längst nicht mehr existiert und das Verfolgen eines Alleinernährermodells nur noch für eine verschwindende Zahl an Haushalten finanziell möglich wäre. Angesichts der wachsenden Überlastung sprechen die rechten Erzählungen jedoch eine verbreitete Sehnsucht nach einer vermeintlich widerspruchsfreien Vergangenheit an. Diese Spannung ist individuell wie gesellschaftlich hochexplosiv.

Feministische Bewegungen müssen sich in dieser Konstellation gleichermaßen gegen die Kürzungen im Sozialen stellen, unter denen vulnerable Gruppen am allermeisten leiden, wie gegen eine (Re-)Inszenierung autoritärer Männlichkeit, die diese begleitet und die das rassistische und gegen Frauen und queere Menschen gerichtete Gewaltpotenzial stärkt. Überlegungen zum feministischen Vergesellschaften können darin eine strategische Orientierung bieten: Sie adressieren nicht nur die Abwertung von Sorgearbeit im Kapitalismus, sondern auch die mit ihr verbundene Herrschaftsdimension von Geschlecht. Als politische Veränderungsperspektive macht dies eine «doppelte Entprivatisierung» (Fried/Wischnewski 2020) von Sorgearbeit erforderlich.

Darunter verstehen wir Folgendes: Erstens müssen zentrale Bereiche sozialer Reproduktion konsequent aus einer auf Verwertung und Profit ausgerichteten ökonomischen Logik befreit werden. Darauf zielt die bestehende Vergesellschaftungsbewegung. Zweitens – und genau hier liegt die feministische Erweiterung – muss Sorgearbeit aus der feminisierten Isolation überlasteter Privathaushalte herausgelöst werden, in die sie durch die Sphärentrennung verbannt ist. Das bedeutet nicht, dass alle Sorgearbeit in professionalisierter Form geleistet oder in öffentlichen Einrichtungen stattfinden soll, sondern zunächst nur, dass auch für dieses riesige Feld gesellschaftlich notwendiger Arbeiten gesellschaftliche Verantwortung übernommen werden muss.Konkret können dies als Transformationsperspektiv etwa neue Infrastrukturen sein, die die Grenzen zwischen privat und öffentlich dadurch aufweichen, dass ihre Angebote ins Zuhause hineinreichen, dass sie die Sorgenden und Umsorgte entlasten und sie gleichzeitig in ein soziales Netz einbetten, das entstehen kann, wenn es Räume und Angebote gibt, die veränderte Sorgebeziehungen in den Nachbarschaften fördern.

Feministische Vergesellschaftung zielt insofern nicht allein auf die Ausweitung staatlicher oder gemeinwohlorientierter Angebote, sondern auf die Auflösung des «Trennungszusammenhangs» (Frigga Haug) von privat und öffentlich. Es geht nicht um eine einfache Verlagerung, sondern um eine Neuordnung und stärkere Durchlässigkeit dieser Sphären. Perspektivisch kann das nur gelingen, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass aktuelle Sorgepraxen (familiär und vergeschlechtlicht) eben nicht naturgegeben sind, sondern historisch vor relativ kurzer Zeit entstanden. Es wird also auch darum gehen, Räume zu schaffen, in denen andere Sorgepraxen entstehen können, die auch mit veränderten «Beziehungsweisen» (Bini Adamczack) einhergehen – und zwar jenseits kapitalistisch in Dienst genommener Formen von Ehrenamt oder informeller Hilfe (vgl. Dyk van/Haubner 2021). Die Reproduktion von queeren Menschen, häufig ausgeschlossen aus der sozialen Organisation, verweisen bereits heute auf Formen gemeinschaftlicher Sorge und gegenseitiger Verantwortung jenseits der heteronormativen Kleinfamilie (vgl. Raha 2021). Hier gibt es also bereits praktische Erfahrungen damit, verlässliche Sorgebeziehungen jenseits von Familie zu pflegen und kollektive Strukturen für nicht-familiarisierte Formen des Sorgens zu entwickeln – an diese langjährigen Praxen kann eine Politik neuer Sorgeverhältnisse anknüpfen.

Auch das Öffentliche selbst muss sich folglich verändern. Die Erfahrung ist, dass Versorgung auch oder gerade dort mangelhaft bleibt, wo sie öffentlich organisiert ist. Hier anzusetzen bedeutet daher nicht nur, bestehende Angebote besser finanziell auszustatten, sondern wirft die Frage auf, welche Bedürfnisse bisherige öffentliche Infrastrukturen priorisieren und wie diese tatsächlich demokratisiert werden können. Und zwar sowohl was die Mitbestimmung in konkreten Einrichtungen angeht, als auch die gemeinsame Festlegung gesellschaftlicher Prioritäten auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene. Bedürfnisse entstehen nicht unabhängig, sondern bilden sich in und durch gesellschaftliche Sorgeverhältnisse heraus werden also dort auch politisch ausgehandelt (vgl. Lutosch 2024). Solche Aushandlungsprozesse müssen insbesondere die Perspektiven jener einbeziehen, die von bestehenden Strukturen systematisch marginalisiert oder ausgeschlossen werden. Sorge erscheint so nicht länger als privates Problem oder individuelle Ausnahme, sondern als allgemeine Bedingung des gesellschaftlichen Lebens. Damit verschiebt sich auch das Verständnis gesellschaftlicher Planung: weg von technokratischer Steuerung hin zur Frage, wie soziale Reproduktion so organisiert werden kann, dass sie ein gutes Leben für alle ermöglicht (Fried/Wischnewski 2024).

Plattformen als «Care Fix»

So gestaltete Infrastrukturen entlasten die Haushalte, und damit insbesondere Frauen, und wirken gleichzeitig einer Krisenbearbeitung entgegen, bei der die Kosten in hohem Maße an rassifizierte Arbeitskräfte delegiert werden. Denn wir beobachten gegenwärtig nicht nur, dass wieder mehr Arbeiten und Aufgaben den Privathaushalte aufgebürdet werden, sondern auch, dass immer mehr reproduktive Bereiche prekarisiert über den Markt organisiert werden. Digitale Plattformen expandieren seit der Finanzkrise 2008 immens und über sie werden inzwischen diverse häusliche Dienstleistungen angeboten und vermittelt (vgl. Huws 2022). Für Deutschland sind zum Beispiel zu nennen: Helpling und Putzperle (Reinigung), Pflege Careship und Pflegix (häusliche Pflege), Lieferando, Wolt und Gorillas (Essenslieferungen), Babysits und Betreut.de (Kinderbetreuung), Superprof (Schülernachhilfe) oder Pawshake (Hundeausführung). Das Wachstum dieses Sektors wird durch mehrere Entwicklungen angetrieben: Zum einen steigt die Nachfrage durch die beschriebene Überlastung der Haushalte. Je mehr das deutsche exportorientierte Akkumulationsmodell durch geopolitische Konflikte, Handelskriege und technologische Konkurrenz unter Druck gerät, desto stärker wird die Wettbewerbsfähigkeit über Ausbeutung, Sozialabbau und sinkende Standards statt über Innovation hergestellt (Candeias 2025). Die daraus resultierende Prekarisierung des Lebens und die doppelte Privatisierung der Sorgearbeit führen dazu, dass immer mehr Menschen ihre eigene Reproduktion weder finanziell noch kräftemäßig stabil absichern können. Die Krise betrifft daher längst nicht mehr nur marginalisierte Gruppen, sondern zunehmend breite Teile der Bevölkerung. Vielen Haushalten kommt es daher gelegen, bei Engpässen unkompliziert auf kommerzielle Dienstleistungsangebote zurückgreifen zu können. Dowling (2023) beschreibt die «Plattformisierung» deshalb als Teil eines «Care Fix», also eines Arrangements, das Versorgungslücken kurzfristig schließt, ohne die zugrunde liegende Krise zu bearbeiten.

Zum anderen – auf der Angebotsseite – wird die Ausweitung digitaler «Care Fixes» dadurch ermöglicht, dass die Plattformarbeit noch prekärer ist als die entlohnte Sorgearbeit. Dadurch bleiben die Dienstleistungen vergleichsweise erschwinglich, sodass ein Teil der Haushalte Sorgearbeit gegen (schlechte) Bezahlung an andere delegieren kann. Gig-Arbeiter*innen verfügen über unsichere Einkommen, entgrenzte Arbeitszeiten sowie eine unzureichende soziale Absicherung. Es ist daher kein Zufall, dass der überwiegende Teil von ihnen migrantisch ist (Altenried 2021). Die Not der Haushalte fördert damit die Legitimation einer rassifizierten Arbeitsteilung: Viele finden sich in Komplizenschaft mit einer zunehmend rassistischen Bearbeitung der sozialen Reproduktionskrise wieder. Rechte Kämpfe um Hegemonie können daran anknüpfen.Die rassifizierte Bearbeitung von Versorgungslücken erfolgt dabei nicht nur über Plattformarbeit. Die Anwerbung von Pflegekräften aus Ländern der Peripherie verschiebt die Krise auch räumlich. Die Stabilisierung sozialer Reproduktion im Globalen Norden beruht so auch auf einem «Sorgeextraktivismus» (Christa Wichterich), der Sorgekapazitäten entlang globaler Ungleichheiten mobilisiert und andernorts neue Versorgungslücken erzeugt.

Linke Antworten auf solche Formen der Krisenbearbeitung müssen zunächst aufzeigen, wie darin Probleme der einen auf Kosten der anderen gelöst werden. Dadurch, dass feministische Vergesellschaftung das Problem hierarchischer Arbeitsteilung in den Blick rückt, kann deutlich werden, wie auch heute schon an den strukturellen Bedingungen anzusetzen wäre, um einer solchen Bearbeitung den Boden zu entziehen. Analysen zum racial capitalism(Cedric J. Robinson) müssen entsprechend daraufhin gelesen werden, welche Konsequenzen sich daraus für die konkrete Ausgestaltung einer solchen Vergesellschaftungsperspektive ergeben.

Ausbeutung und Enteignung

Nancy Fraser (2023) argumentiert, dass diese Art von Spaltungen innerhalb der Klasse auf einem grundlegenden Mechanismus kapitalistischer Akkumulation beruht: der Trennung von Ausbeutung und Enteignung. Anknüpfend an Rosa Luxemburgs Argument der «fortgesetzten ursprünglichen Akkumulation» macht sie geltend, dass Kapitalismus dauerhaft auf einen «außerökonomischen» Bereich angewiesen bleibt, um sich Arbeitskraft, aber auch natürliche Ressourcen aneignen zu können, ohne die tatsächlichen Kosten dafür zu tragen. Historisch nahm die Enteignung die Form der Vertreibung oder Versklavung an, während sie sich heute vor allem darin zeigt, dass die Kosten der Reproduktion der Arbeitskraft über den Lohn nicht länger gedeckt werden.

Die Trennung von Enteignung und Ausbeutung im Verhältnis zur Kapitalakkumulation korreliere historisch mit der «Erfindung der weißen Rasse» (Theodor W. Allen), also mit der sozialen Herstellung und Zuordnung rassifizierter Differenzierungen im Kontext von Kolonialismus, Sklaverei und Plantagenökonomie. Bestimmte Gruppen werden systematisch als anders, minderwertig und weniger schützenswert markiert und dadurch in teils gewaltvolle, besonders prekäre, entrechtete oder ausgelagerte Arbeitsverhältnisse gedrängt. Gestützt wird dies politisch durch imperialistische Ordnungen von «Zentrum» und «Peripherie» ebenso wie durch Migrationsregime sowie ideologische Praxen der rassistischen Diskriminierung.

Eine solche Enteignung (expropriation) der einen ermöglicht die Ausbeutung (exploitation) der anderen, weil sie die Reproduktionskosten senkt und damit auch den Wert der Arbeitskraft insgesamt drückt. Explizit auf die Debatten um geschlechtliche Arbeitsteilung verweisend, fasst Gargi Bhattacharyya (2018: 42) diese Trennlinie über den Arbeitsbegriff: «Die wahrgenommene Grenze zwischen Arbeit und Nicht-Arbeit ist zentral für die Differenzierungspraxen, die dem Zweck der Ausbeutung und Enteignung dienen und den Kern des rassifizierten Kapitalismus ausmachen.» Es geht dabei allerdings nicht ausschließlich um reproduktive Tätigkeiten, sondern auch um die korrespondierende Abwertung von Subjekten und der von ihnen geleisteten Arbeit im Interesse kapitalistischer Akkumulation. Zur sozialen Reproduktion gehört für Bhattacharyya deshalb auch, dass darüber bestimmt wird, auf welche Weise Menschen an kapitalistischen Formationen überhaupt teilnehmen können: als ausgebeutete Lohnarbeiter*innen, als dauerhaft Enteignete und Ausgeschlossene oder als eine Kombination daraus. Diese hierarchische Ordnung der «Überflüssigen» wirkt disziplinierend: Ihre bloße Existenz setzt die (noch) integrierten Arbeiter*innen unter Druck, verschärft Konkurrenz innerhalb der Klasse und verbessert so die Bedingungen kapitalistischer Ausbeutung. Das ermöglicht nicht nur die prekäre Reproduktion einzelner Arbeitskräfte, sondern der kapitalistischen Gesellschaft insgesamt. Bhattacharyya betont deshalb, dass die Delegation von Hausarbeit an migrantische Frauen nur das plakativste Beispiel dafür ist, inwiefern die Externalisierung sozialer Reproduktion rassifiziert ist. «Der direkte Beitrag zur Unterstützung von Haushalten ist leicht erkennbar, doch der diffusere, ergänzende Effekt, der durch die Unterordnung bestimmter Arbeitskräfte entsteht, lässt sich weitaus schwerer fassen.» (Ebd.: 48) Bhattacharyya lenkt den Blick außerdem auf die Reproduktion der Enteigneten selbst. Denn wessen Reproduktion überhaupt mitgedacht wird, wer in welchem Maß und unter welchen Bedingungen selbst für sein Überleben sorgen muss und welche Leben gesellschaftlich der Vernichtung überlassen werden, hängt von der jeweiligen Integration in den Kapitalismus ab: Je «überflüssiger» das Subjekt, desto weniger institutionell abgesichert ist auch dessen Reproduktion.

Für die Ausgestaltung von Maßnahmen einerfeministischen, ja intersektionalen Vergesellschaftung ergeben sich daraus mehrere Hinweise. Zunächst müssen soziale Infrastrukturen die die Bedarfe des täglichen Lebens im Bereich der Gesundheitsversorgung, Bildung, Pflege und Kinderbetreuung gewährleisten, genauso wie Jugendeinrichtungen, Angebote der Behindertenhilfe, Frauenhäuser, Beratungsstellen oder die Versorgung mit Wohnraum, Kultur und Mobilität so organisiert sein, dass sie wirklich allen zugänglich sind. Sie müssen unterschiedliche Bedürfnisse so berücksichtigen, dass die Reproduktion aller gesichert wird, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltstitel. Nur so kann – insbesondere im Kontext von Plattformarbeit – nicht nur auf der Nachfrageseite der Druck auf die Haushalte reduziert werden, sondern zugleich auf der Angebotsseite verhindert werden, dass vulnerable Gruppen systematisch in diese Tätigkeiten gedrängt werden. Denn soziale Infrastrukturen fungieren auch alseine Art«zweiter Lohn». Sabine Nuss (2014: 141) argumentiert, dass die Lohnabhängigen durch einen gesicherten Zugang zu vergesellschafteten Infrastrukturen der Daseinsvorsorge «ein Stück ihrer Eigentumslosigkeit» überwinden könnten. «Sie wären insofern ‹resilienter› gegenüber Unsicherheiten ‹des Marktes›, der Ausschluss von den gesellschaftlichen Produktionsbedingungen wäre weniger absolut.» Für sozialistische Bewegungen ist dies auch deshalb zentral, weil eine solche Form der Organisation sozialer Reproduktion dazu beitragen würde, Konkurrenzverhältnisse unter den Arbeiter*innen abzuschwächen und damit Spaltungen innerhalb der Klasse abzubauen. Die angestrebte Auflösung der Sphärentrennung zwischen Produktion und Reproduktion ist darauf angelegt, die Unterscheidungen zwischen ökonomisch und nicht-ökonomisch aufzulösen, sodass Wertzuschreibungen von reproduktiven Tätigkeiten nicht länger an diese Grenzziehungen gebunden bleiben.

Entscheidend ist auch hier, dass sich solche ökonomischen Verschiebungen nicht von einer Politik des Kulturellen trennen lassen.Für Rassismus argumentiert Stuart Hall (1994: 133), er fungiere als ein Medium, «durch das die weißen Fraktionen der Klasse ihre Beziehungen zu anderen Fraktionen und damit zum Kapital selbst leben». Damit analysiert er ihn auch als eine Form, mit der die weißen Fraktionen der Klasse ins Herrschaftsprojekt eingebunden werden. In diesem Arrangement tauschen sie ihre Zustimmung zur rassifizierten Arbeitsteilung gegen Privilegien, die anderen nicht zugänglich sind. Es stellt die «Eingebundenen» somit gegen die anderen Teile der Klasse. Vergesellschaftung muss deshalb zugleich die rassifizierten und geschlechtlichen Zuschreibungen bearbeiten, über die Arbeitsteilung und soziale Hierarchien stabilisiert werden. Eine auf Sozialpolitik begrenzte Perspektive verfehlt die enge Verschränkung der ökonomischen und kulturellen Dimensionen.

Mit Blick auf den für Vergesellschaftung elementaren Aspekt der Demokratisierung ist vor diesem Hintergrund ein gewisses Spannungsverhältnis anzuerkennen: Einerseits muss demokratische Beteiligung im genannten Sinne ausgeweitet werden, andererseits dürfen emanzipatorische Grundprinzipien – etwa Gleichheit im Zugang oder sogar die Priorisierung und der Schutz vulnerabler Gruppen – nicht zur Disposition gestellt werden (vgl. Demirović/Hamann 2022). Demokratisierung ist daher nicht nur ein Verfahren der Beteiligung, sondern auch ein Akt politischer Aushandlung darüber, welche Formen von Leben und Versorgung als kollektiv verbindlich gelten sollen.

Schließlich muss sich die Demokratisierung auch insofern auf die Ausgestaltung neuer Infrastrukturen beziehen, als es gilt, deren paternalistische und passivierende Logik zu überwinden. Von besonderer Bedeutung ist es hier, das ambivalente Verhältnis von Unterstützung und Kontrolle sozialstaatlicher Angebote schrittweise in Richtung Unterstützung und kollektiver Aneignung zu verschieben. Insbesondere für rassifizierte, aber auch für arme Menschen führt die strafende Seite sozialstaatlicher Angebote oft dazu, dass öffentliche Dienstleistungen aus Angst vor Diskriminierung und Beschämung weniger in Anspruch genommen werden, als es denkbar wäre. Feministisches Vergesellschaften kann hier Anschlüsse an ältere linke Kritiken am Sozialstaat genauso produktiv machen wie solche an neuere abolitionistische Debatten.

Dabei können lokale oder auch nationalstaatlich gedachte Infrastrukturen selbstverständlich nur den Ausgangspunkt einer feministischen Vergesellschaftungsbewegung darstellen. Denn einerseits beruht die Organisation sozialer Reproduktion auf einer imperialen Arbeitsteilung, die durch globale ökonomische Verflechtungen, Handelsregime, Verschuldungsverhältnisse und militärische Konflikte strukturiert ist. Und andererseits regulieren die damit verbundenen Migrations- und Grenzregime den Zugang zu Reproduktion selektiv. Bewegungen für feministisches Vergesellschaften müssen deshalb mit Bewegungen für Bewegungsfreiheit und gegen Militarisierung gemeinsame Interessen, wechselseitige Bezugnahmen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit suchen.

Faschisierung und Gewalt

Feministische Vergesellschaftung ist daher kein fernes Zukunftsmodell für bessere Zeiten, sondern eine notwendige und dringende Gegenbewegung im Hier und Jetzt. Die autoritäre Bearbeitung der Reproduktionskrise verdichtet sich in einer Tendenz zur Faschisierung: Gesellschaftliche Krisen werden nicht länger als politisch bearbeitbare Verteilungs- und Organisationsfragen verhandelt, sondern über die alltägliche Herstellung von Ungleichwertigkeit, Konkurrenz und selektiver Zugehörigkeit stabilisiert. Migrant*innen, Feminist*innen, queere Menschen und insbesondere trans*Personen werden dabei als äußere und innere Feinde markiert, die eine vermeintlich «natürliche Ordnung» bedrohen – wobei das Versprechen, diese wiederherzustellen, an eine Sehnsucht in der Bevölkerung nach Klarheit und Sicherheit anknüpfen kann. In diesen Prozessen, die nicht allein von rechten Akteuren ausgehen, sondern im autoritären Neoliberalismus der gesellschaftlichen Mitte verankert sind, verschränken sich staatliche Politiken, soziale Praktiken und kulturelle Deutungen zu Hierarchien entlang von Geschlecht, race und Klasse, die durch Ausschluss und Normalisierung von Abwertung konsolidiert werden (vgl. Becker 2025; Becker et al. 2025).

In diesem Kontext ist auch die Zunahme von Gewalt zu verstehen: Geschlechtsspezifische, queer-feindliche und rassistische Gewalt kann als Disziplinierung von Körpern und als Versuch verstanden werden, angegriffene Hierarchien wiederherzustellen und so gesellschaftliche Kontrollverluste wettzumachen (vgl. Dyroff et al. 2020). Die Möglichkeit, auf Gewalt zurückzugreifen, tritt in Krisenzeiten stärker hervor, ist aber in den Verhältnissen bereits angelegt. Wenn wir davon ausgehen, dass die geschlechtliche und rassifizierte Arbeitsteilung letztlich ein anderer Ausdruck für Eigentumsverhältnisse ist – wie Marx und Engels es in der «Deutschen Ideologie» beschrieben haben –, dann wird deutlich, dass mit der Verfügung über die Arbeitskraft auch die Verfügung über die Menschen einhergeht. Eva von Redecker (2020) betont, dass mit Eigentum nicht nur das Recht auf Kontrolle und Gebrauch gegeben ist, sondern auch das Recht auf Missbrauch und Zerstörung. Mittels des Bilds eines «Phantombesitzes» verweist sie darauf, dass historisch und kulturell eingeübte Ansprüche auf Verfügung über andere nicht einfach mit dem Wegfall ihrer institutionellen Absicherung – durch Sklaverei oder patriarchale Ehe – verschwinden. Allerdings handelt es sich dabei nicht bloß um ideologische Nachwirkungen vergangener Herrschaft. Gerade weil die geschlechtliche und rassifizierte Arbeitsteilung im alltäglichen Handeln, in Institutionen und sozialen Praxen immer wieder hergestellt wird, reproduzieren sich auch die entsprechenden Verfügungsansprüche fortlaufend materiell. Gewalt kann alle treffen, die darin über Geschlecht, Hautfarbe oder andere Merkmale «markiert» sind, unabhängig von den jeweiligen Lebensrealitäten. Auch hier verschränken sich kulturelle Zuschreibungen mit der Positionierung innerhalb der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und dem daraus resultierenden Verfügungsanspruch. Ebenso werden queere Lebensweisen zur Zielscheibe, weil sie sich der Zuordnung zu einer binären Struktur von Geschlecht, ihrer Zuweisung zu (Re-)Produktionssphären sowie der staatlich kontrollierten Gebärfunktion entziehen. Angegriffen werden außerdem jene, die zur Projektionsfläche sozialer Abstiegsängste und prekärer Zukunftserwartungen gemacht werden. Das trifft rassifizierte Menschen ebenso wie Arbeits- und Obdachlose.

Feministisch vergesellschaften muss in diesem Sinne auch als eine antifaschistische Praxis entworfen werden. Die Organisation sozialer Reproduktion bringt nicht nur Menschen als Arbeitskräfte hervor, sondern gesellschaftliche Verhältnisse insgesamt.Und wie die gesellschaftlich notwendige Arbeit gestaltet wird, entscheidet darüber, welche Beziehungen, Abhängigkeiten, Hierarchien und Subjektformen entstehen. Veränderte Sorgeverhältnisse werden diese verfestigten Formen der Herrschaft nicht «über Nacht» aufheben können. Im Gegenteil: Praxen eines solidarischen Miteinanders müssen der jahrzehntelangen Zurichtung durch neoliberale Kälte Schritt für Schritt abgetrotzt werden. Doch reicht eine Kritik an diesen nicht aus. Ein sozialer Antifaschismus muss praktische Vorschläge machen, wie alternative Lebensformen und veränderte, solidarische Sorgeverhältnisse unter den gegenwärtigen Verhältnissen aussehen können. Dafür braucht es geeignete Orte, Formate und die Möglichkeit, nach und nach Vertrauen in die Kraft des eigenen und vor allem des kollektiven Handelns zu fassen.

Die Absicherung alltäglicher Bedürfnisse auf der einen Seite und die Demokratisierung der entsprechenden Institutionen auf der anderen Seite können dazu beitragen, Gesellschaft anders als bisher zu formen. Entscheidend ist, dass dadurch die neoliberalen Logiken der Individualisierung, Selbstverantwortung und des «Tretens nach unten» durchbrochen werden, dass spürbare Erleichterungen im Alltag nicht lediglich als «Sozialleistungen» daherkommen, sondern mit Selbstermächtigung und Aneignung gesellschaftlicher Gestaltungsmacht verbunden werden können. Dies durch den Aufbau neuer sozialer Infrastrukturen, durch Sorge- und Gesundheitszentren sowie durch aktive Nachbarschaftspolitiken gegen Versicherheitlichung und Verdrängung zu ermöglichen, ist auch Aufgabe einer feministischen Vergesellschaftung. In diesem Sinne kann sie zu einer Praxis werden, die über eine «antifaschistische Wirtschaftspolitik» (vgl. hierzu Nuss et al. 2025) insofern hinausgeht, als sie nicht darauf aus ist, den Menschen ihre rechte Gesinnung durch gute Sozialpolitik lediglich «abzukaufen», sondern als kulturelle Praxis neue Formen von Solidarität, Nachbarschaft und gemeinsamer Verantwortung hervorbringt (Demirović 2025).

Elemente feministischen Vergesellschaftens

Feministisches Vergesellschaften erweitert den Begriff der Vergesellschaftung selbst. Sie beschränkt sich nicht auf die Frage nach dem Eigentum an Produktionsmitteln, sondern richtet den Blick auf die gesellschaftliche Organisation der Arbeit als Ganze und darauf, wie diese durch Geschlechterverhältnisse und eine (post-)koloniale Konstellation sowie durch Sexismus und Rassismus stabilisiert wird. Sie stellt die Frage nach der Verbindung von ökonomischer Ausbeutung, kultureller Abwertung und Gewalt. Eine sozialistische Perspektive, die ein gutes Leben für alle ermöglichen will, muss deshalb die Organisation sozialer Reproduktion ins Zentrum rücken und jene Formen der Arbeit und des Sorgens vergesellschaften, deren Privatisierung, Abwertung und Prekarisierung die kapitalistische Akkumulation bis heute mittragen. Aus dieser Perspektive ergeben sich für die Entwicklung konkreter Politikansätze die folgenden Elemente feministischen Vergesellschaftens:

  1. Feministische Vergesellschaftung entkoppelt zentrale gesellschaftliche Versorgung schrittweise von kapitalistischer Verwertungslogik und vom Wachstumszwang. Stattdessen ist sie auf die kollektive Absicherung eines guten Lebens ausgerichtet und erweitert Fragen von Zugang und Versorgung explizit über nationale und statusbezogene Grenzen hinaus.
  2. Sie durchbricht die Trennung von privat und öffentlich, indem sie Sorgearbeit aus der Isolation der Haushalte löst und über durchlässige, kollektiv gestaltete Infrastrukturen neu organisiert.
  3. Sie verlagert den Fokus von Vergesellschaftung weg von reiner institutioneller Steuerung hin zu demokratischer Aushandlung von Prioritäten, Zugängen und Verantwortlichkeiten auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen.
  4. Sie verändert das Verständnis von Planung grundlegend: Bedürfnisse erscheinen nicht als gegeben, sondern selbst als Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse, die Sorgeperspektiven systematisch einbeziehen und politische Prioritätensetzung neu rahmen.
  5. Vergesellschaftung wird als Praxis der Herstellung von Gesellschaft selbst begriffen. Sie stärkt kollektive Formen der Verantwortung und bricht damit nach und nach mit Vereinzelung und Konkurrenz als gesellschaftlichen Grundlogiken. Sie setzt also aus einer entgegengesetzten Richtung kommend genau dort an, wo autoritäre Krisenbearbeitung und soziale Spaltung ineinandergreifen.

Wie sich dies in politische Praxen übersetzen lässt, muss an vielen Stellen und auf unterschiedlichen Ebenen beantwortet und erprobt werden. Es gibt aber bereits Ansätze, an die es sich anzuknüpfen lässt. Dazu gehören die nachbarschaftliche Organisierung gegen Versicherheitlichung und Verdrängung genauso wie «Solidarische Städte», die als Einspruch gegen rechte Hetze und Abschiebepolitiken fungieren, oder auch Ansätze transformativer Gerechtigkeit, die nach nicht-strafenden Antworten auf geschlechtsbasierte wie rassistische Gewalt suchen. In mehreren Ländern existieren außerdem bereits feministisch inspirierte Projekte kommunaler Politiken, die sich unter der Überschrift «Sorgende Städte» versammeln. Sie zielen darauf, Sorge schrittweise zu entprivatisieren, aus ihrer geschlechtlichen Zuordnung zu lösen und sie in öffentliche Verantwortung zu überführen. Es geht ihnen darum, Orte geteilter Sorgeverantwortung und Angebote zu schaffen, die unterstützend in die Haushalte hineinreichen, und darum, die Zwischenräume zwischen privat und öffentlich stärker in den Blick nehmen. Dazu gehört es, neue Arten von sozialen Infrastrukturen zu entwickeln, die erst die Möglichkeit absichern, andere Formen des Sorgens zu entwickeln zu können. Hinzu kommen aufsuchende Angebote für besonders vulnerable Gruppen oder Sorgezentren, die eine Vielzahl an Angeboten wohnortnah bündeln können.[4] Sie alle können als «Einstiegsprojekte» verstanden werden, die die Sphärentrennung von Produktion und Reproduktion selbstverständlich nicht von heute auf morgen aufheben können. Aber sie können konkrete Verbesserungen im Alltag der Menschen erreichen und mit veränderten Formen des Miteinanders und solidarischen Unterstützungsstrukturen verbinden. Sie können so eine wichtige Grundlage für weitergehende Schritte auch der politischen Organisierung bilden und Räume entstehen lassen, in denen es möglich wird, sich eine Welt jenseits von Vereinzelung, Konkurrenz und eskalierenden Krisen vorzustellen, in denen kollektive Ermächtigung sich verbindet mit der konkreten Utopie anderer Sorgeverhältnisse. Denn: Die Hoffnung erfahrbar zu machen, ist angesichts organisierter Hoffnungslosigkeit so wichtig wie nie.



Barbara Fried

Barbara Fried ist Referentin für klassenpolitischen Feminismus der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Teil der Feministischen Kommission des Parteivorstands der Linken.

Alex Wischnewski

Alex Wischnewski beschäftigt sich mit internationalen feministischen Bewegungen und ist Mitglied der queer-feministischen Programmkommission Der Linken.