Beim Stöbern durch Flugblätter, Fotos, Briefe und Texte im Archivio Mariarosa Dalla Costa in Padua, einer Stadt in Norditalien, sticht ins Auge, wie ausführlich häusliche Gewalt in der internationalen „Lohn-für-Hausarbeit-Kampagne“ (vor allem 1972–1977) thematisiert wurde, obgleich das vordergründige Thema die (unbezahlte) Hausarbeit war. Die gemeinsam mit Mariarosa in der Bewegung aktive Giovanna Franca Dalla Costa (1987) beschrieb häusliche Gewalt als zentralen Hebel, um die Hausfrau zu disziplinieren. Denn ihre Arbeit stelle als unbezahlte reproduktive Tätigkeit eine Grundlage für die kapitalistische Ordnung dar (Dalla Costa/James 1973; Federici 1975). Als bedeutenden Teil dieser Disziplinierung analysierte Giovanna Franca Dalla Costa (1987, 98) die Gewalt an sogenannten „Familienflüchtigen“, sie schrieb über Lesben und Sexarbeiterinnen. Auch sie würden (häusliche) Gewalt erfahren, weil sie die Sorge(arbeit) verweigern und sich „familiären“ Verpflichtungen entziehen würden. Ihre Disziplinierung erfolge vor allem über (staatliche) Stigmatisierung und die Kriminalisierung ihrer Existenz und Arbeit, weil sie „eine äußerst schwerwiegende Bedrohung für die familiäre und staatliche Ordnung“ darstellen würden (ebd., 62; Übersetzung C.M.). Um sie nicht zu Vorbildern für andere Frauen werden zu lassen, müssten sie diszipliniert und als „schlechte“ von den „guten“ Frauen unterschieden werden (ebd.).
Gewalterfahrungen im Geschlechterverhältnis sind so unterschiedlich, Gewaltverhältnisse so komplex und vielfältig, dass keine einzelne Analyse und politische Kampagne das gesamte „Kontinuum patriarchaler Gewalt“ (Höckner/Maier 2020) erfassen kann. Feministische und queere (historische) Kämpfe können jedoch als Ausgangspunkt dienen, um verschiedene Dimensionen dieser Gewalt zu begreifen, da sie jeweils bei verkörperten Gewalterfahrungen ansetzen und eine spezifische Kritik und ein Begehren nach gesellschaftlicher Veränderung artikulieren. Der kurze Exkurs in das Archiv gibt einen Einblick, wie aktivistische Wissenschaftler*innen im Umfeld von Dalla Costa damals vor allem die Funktion vergeschlechtlichter und vergeschlechtlichender Gewalt für die Herstellung und Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung und damit für eine auf Ungleichheiten basierende Ordnung analysierten und politisierten. Auch ihre Praxis der Verweigerung der ihnen zugeschriebenen Rolle in der kollektiven Organisierung hing mit ihrem spezifischen analytischen Fokus zusammen.
Dieser Text greift diese Perspektive auf die disziplinierende Funktion von Gewalt auf und ergründet den Zusammenhang zwischen vergeschlechtlichter und vergeschlechtlichender Gewalt und der (Wieder-)Herstellung eines abgewerteten, schlecht bezahlten, isolierten und privatisierten Bereichs: einer sogenannten reproduktiven Sphäre*. Denn die Erkenntnis, dass sowohl Geschlecht Gewalt herstellt als auch Gewalt Geschlecht herstellt, erscheint mir für die Analyse gegenwärtiger Verhältnisse produktiv. Gewalt im Geschlechterverhältnis ist dabei, so argumentiere ich, nicht ohne die Gewalt des binär-hierarchischen Geschlechterverhältnisses zu verstehen. Damit meine ich die Durchsetzung, erneute Herstellung und Verteidigung einer spezifischen modernen, zweigeschlechtlichen Ordnung, die idealisiert wird und als binäre Norm von „Männlichkeit“ und „Weiblichkeit“ wirkmächtig ist. „Männlichkeit“ und „Weiblichkeit“ werden als zwei sich gegenüberstehende Pole konstruiert, die mit Attributen von Stärke, Autonomie und Souveränität bzw. Passivität, Abhängigkeit und Verletzlichkeit gekoppelt werden. Gewaltförmiges Handeln begreife ich also zum einen als Ausdruck und Manifestation materieller gesellschaftlicher Kräfte- und damit auch Geschlechterverhältnisse sowie zum anderen als Mittel, Differenz zwischen Körpern herzustellen. Gewalt als Mittel zur Herstellung dieser Geschlechterordnung konstruiert immer auch „Andere“, die dieser binären Ordnung nicht entsprechen. Während G. Dalla Costa vor allem „Familienflüchtige“ als diese „Anderen“ analysierte, würde ich darunter alle Menschen verstehen, die dem binären Ideal moderner Geschlechterrollen sowie heteronormativen Lebensweisen nicht entsprechen können oder wollen. Die vergeschlechtlichte und vergeschlechtlichende Gewalt ist deshalb nicht – wie in von Modernisierungs- und Fortschrittsnarrativen geprägten Diskursen angenommen – ein Relikt eines vermeintlich „rückschrittlichen“ oder „fremden“ patriarchalen Kontexts. Auch die übliche Pathologisierung der Täter verschleiert nur die strukturelle Dimension von Gewalt und bleibt in strafenden Logiken verhaftet, wonach das „Problem“ mit dem Wegsperren des Täters zu erledigen sei. Der Blick auf die disziplinierende Funktion dieser Gewalt richtet vielmehr den Fokus auf die fortwährende und vielfältige (Wieder-)Herstellung einer gesellschaftlichen Ordnung, in der Gewalt im Geschlechterverhältnis nicht ohne Gewalt als Geschlechterverhältnis verstanden werden kann.
Die Immunität der Liebe: Herstellung eines privaten Bereichs der Reproduktion
Die Abgrenzung einer als privat, intim oder reproduktiv verstandenen Sphäre ist nicht naturgegeben, sondern ist Teil einer historisch und gewaltvoll hergestellten gesellschaftlichen Ordnung. Sie entsteht mit der kapitalistischen Trennung von Produktion und Reproduktion, die Geschlecht jeweils unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären zuweist und die moderne Vorstellung von Zweigeschlechtlichkeit als Ideal festschreibt. Sie konstituierte weiße, bürgerliche Frauen als Hausfrauen und Mütter, wies ihnen den häuslichen Bereich als Zuständigkeit zu und naturalisierte deren Unterordnung unter den (Ehe-)Mann. Auch wenn diese Sphäre ständig durchkreuzt und ihre Grenzen fortlaufend verschoben wurden und werden, ermöglicht sie einen spezifischen cis-männlichen Dominanzraum, der Gewalterfahrungen als privat und intim einhegt und Abhängigkeiten manifestiert. Für diesen Dominanzraum ist die institutionelle Verankerung der Kernfamilie als Reproduktions- und Organisationseinheit zentral. Das Leitbild einer heteronormativen Kleinfamilie wurde als natürlicher und unersetzbarer Ort von Nahbeziehungen, Fürsorge und einer spezifischen Sozialität etabliert. Nicht nur wertet die Universalisierung dieses Familienmodells andere – insbesondere nicht-weiße, proletarische und queere – Lebensweisen ab (Spillers 1987) und behandelt sie rechtlich unterschiedlich. Die bürgerliche Kleinfamilie wurde zugleich zu einem heiligen Ort, mit dem nicht nur Reproduktion, sondern auch Harmonie- und Glücksversprechen verbunden werden (Notz 2015). Gerade diese Idealisierung trägt dazu bei, Gewalt innerhalb familiärer Strukturen als individuelles, mit Scham behaftetes Problem einer Beziehung erscheinen zu lassen. Die „Immunität der Liebe“ (Toupin 2022, 121) privatisiert und normalisiert also Gewalt, während die Art und Weise, wie diese Ordnung gesellschaftlich hergestellt wird, unsichtbar bleibt.
Diese binär-hierarchische Geschlechterordnung und familiäre Organisationsform ist nicht nur eng mit der historischen Herausbildung einer spezifischen gesellschaftlichen Arbeitsteilung und der Ausbeutung reproduktiver Arbeit verbunden (Dalla Costa/James 1973; Federici 1975). Mit der gewaltsamen Disziplinierung feminisierter Körper wurde außerdem ein bestimmtes Verständnis von „Weiblichkeit“ und Cis-Heteronormativität hergestellt, das mit reproduktiver Arbeit verbunden wurde. Mit der Verdrängung und Einhegung in eine vermeintlich private Sphäre wurden Menschen erst zu dem gemacht, was wir als „Frauen“ bezeichnen (Delphy 1980). Der Preis, den Frauen zahlen müssen, wenn sie sich dieser (vermeintlich natürlichen) Rolle und der cis-männlichen Verfügungsgewalt entziehen, ist bis heute hoch. So gilt die Zeit nach einer Trennung als eine der gefährlichsten.
Die Disziplinierung durch Gewalt richtet sich aber nicht nur gegen jene, die innerhalb der Geschlechterordnung auf einen bestimmten Platz verwiesen werden, sondern auch gegen jene, denen ein Platz innerhalb dieser Ordnung abgesprochen wird. Die Binarisierung von Geschlecht, die Unterdrückung nicht-binärer und nicht-heterosexueller Formen von Geschlecht, die gesetzliche Verankerung von Monogamie sowie die Durchsetzung von Heterosexualität als gesellschaftlicher Norm erfolgten historisch auch mithilfe (neo-)kolonialer Logiken (Lugones 2007, 190). Vergeschlechtlichende und rassifizierende Zuschreibungen sind dabei nicht voneinander zu trennen, so werden People of Colour häufig feminisiert und zugleich hypermaskulinisiert, ihnen wird also – anders als dem Ideal – eine vermeintlich gefährliche Sexualität zugeschrieben, die diszipliniert werden müsse (Collins 2005). Damit verbunden sind auch Diskurse, in denen besonders häufig der als „fremd“ markierte Täter als Gefahr für weiße Frauen erscheint. Aktuelle rassistische Bedrohungsszenarien – wie etwa die von Friedrich Merz angeschobene Debatte um das „Stadtbild“ – knüpfen an kolonial-rassistische Vorstellungen des „racialized rapist“ an, die der Legitimation rassistischer Gewalt, insbesondere der Lynchmorde in den USA, dienten (Wiegman 1993; Castro Varela/Dhawan 2016). Indem eine scheinbar klar identifizierbare Gruppe von Tätern hervorgehoben wird, entsteht der Eindruck, geschlechtsspezifische Gewalt sei kein strukturelles Problem.
(Wieder-)Herstellung der Ordnung über Besitzansprüche
Dabei sichern Besitzansprüche viel allgemeiner die Dominanz über jene Körper, die in dieser reproduktiven Sphäre verortet werden. Feminisierte und rassifizierte Körper werden dabei nicht nur zum Objekt gemacht, sondern als beherrschbar und verfügbar konstruiert. Dies kann sich im vermeintlichen Anspruch auf Sex in einer Liebesbeziehung äußern, im Wunsch, Frauen zu „erobern“, sowie im Austausch über dominante Verführungspraktiken in der sogenannten Manosphere. Patriarchale Gewalt im binär-hierarchischen Geschlechterverhältnis ist Ausdruck und Durchsetzung dieser Besitz- und Verfügungsansprüche, die institutionalisiert und in den bereits beschriebenen gesellschaftlichen und rechtlichen Normen, Organisationsformen und konkreten Beziehungsweisen eingeschrieben sind. Auch Rita Segato (2016, 47) beschreibt cis-männliche Gewalt in diesem Zusammenhang als „Disposition zur Aneignung“. Die Gewalt richtet sich gegen einen feminisierten Körper, fungiert jedoch zugleich als „Botschaft des Besitzes“ (ebd.) gegenüber anderen cis-männlich positionierten Personen. Sie bestätigt nicht nur die Kontrolle über einen konkreten Körper, sondern stabilisiert zugleich die eigene Position innerhalb männerbündischer Strukturen. Besitzansprüche manifestieren sich nicht zuletzt in der Vorstellung, eine Frau zu „bekommen“ und „behalten“ zu müssen.
Reale Errungenschaften queer_feministischer Kämpfe, Gleichstellungspolitiken oder Kämpfe von LGBTIQ+-Personen werden immer wieder als Bedrohung einer vermeintlich natürlichen Geschlechterordnung dargestellt. Gewalt kann insofern auch als Versuch verstanden werden, eine als gefährdet wahrgenommene cis-männliche Überlegenheit wiederherzustellen. So wird die fortwährende Infragestellung und Durchkreuzung der vergeschlechtlichten Sphären über Gewaltausübung zurückgedrängt. Vergeschlechtlichte Rollen verengen sich aktuell (wieder) und ökonomische, aber auch physische und psychische Abhängigkeiten begünstigen Ausbeutungsprozesse oder befördern Verfügungsansprüche. Diese sind historisch eng mit (neo-)kolonialen Verhältnissen verbunden, denn die Ausweitung kapitalistischer Verwertungslogiken ging nicht nur mit der Einhegung von Land in Europa einher, sondern wurden durch koloniale Expansion und die Versklavung gewaltvoll durchgesetzt.
Bis heute sind Besitz- und Verfügungsansprüche tief in gesellschaftliche Strukturen eingeschrieben, die wiederum jene Gewalt normalisieren, die feminisierte und rassifizierte Körper objektifiziert und als verfügbar erscheinen lässt. Wo die Selbstverständlichkeit von Besitz, Kontrolle und Verfügung infrage gerät, kann Gewalt dazu dienen, zu disziplinieren, eine Ordnung abzusichern und in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Räumen „wiederherzustellen“. Dabei trifft patriarchale Gewalt auf gesellschaftlich unterschiedlich hergestellte Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten und trägt zugleich dazu bei, die mit der weißen, bürgerlichen, heteronormativen und ableistischen Norm von Cis-Männlichkeit verbundenen Überlegenheitsansprüche durchzusetzen und abzusichern. Sie wirkt an dieser Absicherung durch Disziplinierung mit, indem sie bestehende Abhängigkeiten verstärkt oder zumindest reguliert, welche Gewalt als „legitim“ erscheint, wem die Anwendung von Gewalt zu- oder abgeschrieben wird.
Das ganze Kontinuum der Gewalt bekämpfen
Die Trennung zwischen öffentlichem und privatem Raum ist Teil jener gesellschaftlichen Ordnung, in der Gewalt individualisiert und entpolitisiert wird. Im Nahraum verübte Gewalt wird entsprechend vom bürgerlichen Staat auch als „private Gewaltverwaltung“ toleriert (Sauer 2002, 90). Die Benennung und Politisierung patriarchaler Gewalt sind daher die Voraussetzung dafür, Gewalt überhaupt als gesellschaftliches Problem zu erkennen und Gewalterfahrungen in „privaten“ Liebesbeziehungen gesellschaftlich verhandelbar zu machen. Politische Sichtbarkeit kann Schutzansprüche stärken, Schweigen brechen und politische Organisierung ermöglichen. Die „Entprivatisierung“ dieser Gewalt garantiert aber noch nicht per se eine emanzipatorische Bearbeitung. Diese kann auch in einer spektakularisierten Form erfolgen, rassistisch aufgeladen, und mobilisierend eingesetzt werden, wenn beispielsweise Sichtbarkeit auf Kosten rassifizierter Gruppen hergestellt wird oder vereinfachende Täter-Opfer-Erzählungen die komplexen strukturellen Gewaltverhältnisse verdecken (Malatino 2020, 26 f.). Zudem ist es höchst unterschiedlich, was für wen als öffentlich oder privat gilt. Die spezifische Konstruktion der gesellschaftlichen Sphären ist also nicht für alle in gleicher Weise erfahrbar; sie wird aber mit aller Gewalt versucht, (wieder-)herzustellen und zu verteidigen. Für queer_feministische Politisierungen von Gewalt ist es daher wichtig, von verschiedenen Erfahrungen auszugehen und zu verstehen, wie die umfassenden Disziplinierungen von Körpern und Lebensweisen (zusammen-)wirken und welche Strategien diesen entgegengesetzt werden können. Denn nur so können Abhängigkeitsverhältnisse, die die Ausübung von Kontrolle und Gewalt ermöglichen, kollektiv verändert und abgebaut werden. Dafür kann an eine feministische und queere Geschichte der Politisierung von Gewalt angeknüpft werden. Denn auch wenn sich die Disziplinierung historisch verändert, stellt sie einen cis-männlichen Dominanzraum (wieder)her und sichert ihn ab, in dem patriarchale Gewalt über vermeintliche Überlegenheitsansprüche legitimiert wird.
Insbesondere vor dem Hintergrund gegenwärtiger Faschisierungstendenzen begünstigen der Abbau und die Finanzialisierung sozialer Infrastruktur, aufenthaltsrechtliche Verschärfungen sowie die Individualisierung von Sorgeverantwortung patriarchale Gewalt. Ein prekäres Haushaltseinkommen, drohende Wohnungslosigkeit und die Abhängigkeit des eigenen Aufenthaltsstatus von einem Ehepartner erschweren den Ausstieg aus gewaltvollen Paarbeziehungen oder familiären Konstellationen. Auch der Anstieg an queer- und transfeindlicher Gewalt kann Menschen zwingen, in Abhängigkeitsbeziehungen zu bleiben. Um die cis-männliche Verfügungsgewalt über andere Körper zu mindern, sind also politische Kämpfe und Forderungen im Sinne eines „feministischen Vergesellschaftens“ (vgl. Fried/Wischnewski in dieser Publikation) zentral – etwa solche geschlechtlicher und sexueller Bildung, der Bekämpfung von Armut, einer allen hier lebenden Menschen offenstehenden Gesundheitsversorgung, der Stärkung von Aufenthaltsrechten sowie nach materieller Absicherung.
Auch wenn der Ausbau des staatlichen Gewaltschutzes wichtige Schutzräume schafft, sollten sich Queer_Feminist*innen vor dem Ruf nach einem schützenden Staat hüten. Denn aktuelle Debatten zu elektronischen Fußfesseln oder einer Ausweitung polizeilicher Befugnisse greifen zu kurz, verstärken individualisierende Diskurse und können dazu beitragen, Gewaltverhältnisse zu verfestigen. Vanessa E. Thompson (2020) etwa verweist darauf, dass die moderne Polizei „nicht nur an koloniale, sondern auch an patriarchale und sozioökonomische Wirkweisen gebunden“ ist: mit der Sicherung vergeschlechtlichter und rassifizierter Besitzverhältnisse sowie mit dem Management und der Kriminalisierung von Körpern, die als „störend“ gelten. Staatliche Institutionen wirken selbst disziplinierend und entscheiden darüber, wer als Opfer anerkannt, wer als Täter abgeschoben und wer geschützt wird. Dabei prägen gesellschaftliche Deutungen von Gewalt nicht nur die Wahrnehmung konkreter Gewalthandlungen, sondern auch die Konstruktion von Täter- und Opferfiguren auf der Grundlage bestimmter Konstruktionen von „Männlichkeit“ und „Weiblichkeit“. Als ideale Opfer gelten insbesondere Personen, die als hilflos und schutzbedürftig erscheinen. Diese Vorstellungen sind eng mit weißen und bürgerlichen Weiblichkeitsbildern – schwach, verletzlich und passiv – verbunden. Wer von diesen Vorstellungen abweicht, läuft Gefahr, nicht als Opfer anerkannt zu werden oder für die erfahrene Gewalt mitverantwortlich gemacht zu werden.
Keine einzelne Strategie wird patriarchale Gewalt in ihren verschiedenen Modi der Disziplinierung bekämpfen. Dabei geht es weder um eine Hierarchisierung noch um eine Homogenisierung konkreter Erfahrungen und gesellschaftlicher Positionierungen, sondern darum, diese als situierte Erfahrungen anzuerkennen, unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten ernst zu nehmen, um so einen solidarischen Kampf gegen patriarchale Gewalt zu stärken. Dazu gehören auch die Reflexion der unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Betroffene Gewalt erfahren, ihr begegnen oder ihr entkommen können, sowie die Reflexion der eigenen Komplizenschaft. Dies bedeutet nicht, den Verbleib in Gewaltbeziehungen zu unterstützen, sondern sich die jeweils spezifischen Bedingungen und gesellschaftlichen Kontexte bewusst zu machen, unter denen von Gewalt betroffene Personen agieren können. Das bedeutet auch, der Versuchung zu widerstehen, paternalistischen und häufig an weißen bürgerlichen und Cis-hetero-Normen orientierten Rettungsfantasien auf Kosten der Betroffenen nachzugehen und damit erst recht wieder in disziplinierende Logiken zu verfallen.
Dieser Diskussionsbeitrag knüpft an Überlegungen des Autor*innenkollektivs BIWI KEFEMPOM (Judith Goetz, Marcela Torres Heredia, Cari Maier und Kyra Schmied) im Buch „Femi(ni)zide. Kollektiv patriarchale Gewalt bekämpfen“ (2023) an.


