Ich stehe am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg, um mit den Menschen vor Ort über Vergesellschaftung zu sprechen: darüber, Häuser dem Markt zu entziehen, Wohnraum gemeinsam zu verwalten und über die Freiheit, die darin liegen könnte. Doch noch bevor davon die Rede sein kann, steht die Frage nach der Kontrolle im Raum. Wer entscheidet dann? Wer darf bleiben? Wer schaut genauer hin? Für manche Bewohner*innen führt vom privaten zum öffentlichen Eigentum kein gerader Weg in die Freiheit – er führt vielmehr direkt in die nächste Behörde, die, dem Geflecht informeller Arrangements, das hier über Jahre gewachsen ist, einen Strich durch die Rechnung machen könnte.
Darin liegt ein Widerspruch, der zum Ausgangspunkt dieses Textes werden soll: In Räumen »organisierter Vernachlässigung« (Ruth Wilson Gilmore) ist der Staat fern, wenn es um die Reproduktion des Lebens geht, und zugleich nah, wenn es um die Kontrolle der Menschen geht. Er fehlt dort, wo Wohnungen instandgehalten, soziale Infrastruktur gesichert oder alltägliche Bedürfnisse befriedigt werden müssten – und tritt an ebendiesen Orten als Instanz der Kontrolle, Kategorisierung und Sanktionierung von Menschen umso massiver auf. Gerade dieser Widerspruch führt zu der alten sozialistischen Frage, unter welchen Bedingungen Vergesellschaftung tatsächlich gesellschaftliche Verfügung erweitert – und wann sie lediglich private durch staatliche Verwaltung ersetzt.
Rassismus und Kapitalismus
Ausgangspunkt dieses Textes ist ein Verständnis von rassistischem Kapitalismus, das Rassismus nicht als ideologische Verzerrung oder nachträgliche Herrschaftsachse in einer ansonsten neutralen kapitalistischen Ordnung begreift. Rassifizierung bezeichnet vielmehr einen gesellschaftlichen Prozess, durch den Differenzen hergestellt, naturalisiert und mit unterschiedlichen materiellen Positionen verbunden werden. Rassismus und kapitalistische Ausbeutung stehen damit nicht als voneinander unabhängige Herrschaftsverhältnisse nebeneinander. Zu fragen ist vielmehr, welche Funktion rassifizierte Differenz für die Organisation von Arbeit, von Eigentum und von gesellschaftlicher Reproduktion übernimmt.
Historisch lässt sich diese Verbindung bereits an der Herausbildung kapitalistischer Produktionsverhältnisse zeigen. Marx beschreibt die sogenannte ursprüngliche Akkumulation als gewaltförmige Trennung der Produzierenden von ihren Produktionsmitteln, die Teile der europäischen Landbevölkerung auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft verwies. Zugleich brachten Versklavung, Landraub und koloniale Rohstoffproduktion andere Verhältnisse zu Arbeit, Eigentum und politischer Freiheit hervor: Während europäische Lohnarbeitende formal zu freien Rechtssubjekten wurden, beruhte die Plantagenökonomie auf der rechtlichen und körperlichen Unfreiheit versklavter Menschen.
Diese unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen wurden rassifiziert und konnten dadurch als vermeintlich natürliche Unterschiede zwischen Menschengruppen erscheinen. Rassismus ist aus dieser Perspektive nicht lediglich »falsches Bewusstsein«, das eine eigentlich geeinte Arbeiter*innenklasse nachträglich spaltet. Rassifizierung naturalisiert und legitimiert materiell produzierte Unterschiede und trägt auf diese Weise zu deren Stabilisierung bei. Damit stellt sich zugleich die Frage: Wo und durch welche räumlichen Arrangements werden unterschiedliche Positionen zu Arbeit, Eigentum und gesellschaftlicher Reproduktion organisiert? Raum bildet rassistische Verhältnisse nicht lediglich ab, sondern ist an ihrer Produktion beteiligt (vgl. Jawabreh 2023). Wie sich diese Organisation verändert, zeigt sich besonders deutlich mit der postkolonialen Migration in die europäischen Metropolen.
Rassismus verändert sich
Rassistische Zuschreibungen übersetzen materielle Verhältnisse von Ausbeutung, Enteignung und Ausschluss in vermeintliche Eigenschaften der Betroffenen. Im Kolonialismus wurden die Bedingungen von Versklavung und Enteignung als Zuschreibungen von »Minderwertigkeit«, »Naturhaftigkeit« oder »Kulturlosigkeit« naturalisiert (vgl. Schmitt-Egner 1976). Menschen werden demnach nicht unterdrückt, weil sie rassifiziert sind; vielmehr werden historisch spezifische Formen ihrer Unterdrückung rassifiziert.
Étienne Balibars Begriff des »Neo-Rassismus« (1991) verweist auf diese historische Flexibilität rassistischer Formationen. Mit der Migration aus den ehemaligen Kolonien in die europäischen Industriezentren veränderte sich auch die räumliche Organisation rassifizierter Differenz. In Frankreich wie in der Bundesrepublik wurden migrantische Arbeiter*innen für die industrielle Produktion angeworben und siedelten sich vielfach in der Nähe ihrer Arbeitsplätze an. Die Konzentration migrantischer Bevölkerung in bestimmten Stadtteilen steht deshalb auch in einer Geschichte der staatlich und ökonomisch organisierten Verteilung migrantischer Arbeitskraft innerhalb der Städte.
Im Zuge der »Globalisierung« veränderte sich diese Konstellation erneut. Produktionsstätten wurden geschlossen oder in Regionen verlagert, in denen unter günstigeren Bedingungen produziert werden konnte. Damit verloren auch zahlreiche industriell geprägte Stadtviertel ihre bisherige ökonomische Funktion. Für Teile der migrantischen Arbeiter*innenbevölkerung bedeutete dies eine grundlegende Veränderung ihrer gesellschaftlichen Position. Arbeitskräfte, die zuvor zwar unter prekären Bedingungen in die industrielle Produktion des globalen Nordens eingebunden worden waren, wurden nun – obwohl immer noch in ihr ansässig – dauerhaft aus ihr ausgeschlossen.
In marxistischen und abolitionistischen Ansätzen lässt sich diese gesellschaftliche Position mit dem Begriff der »Überschussbevölkerung« (Gilmore 2007) fassen. Gemeint sind damit nicht gesellschaftlich »überflüssige« Menschen, sondern Arbeitskräfte, die für die Kapitalverwertung zeitweise oder dauerhaft nicht unmittelbar benötigt werden. Ihr Ausschluss aus der Produktion verändert die Formen ihrer Regulierung: Wo die Einbindung über Lohnarbeit zurückgeht, gewinnen Polizei und andere Formen staatlicher Kontrolle an Bedeutung (vgl. Clover 2016).
Hier setzt Ruth Wilson Gilmores Begriff (2022) des organized abandonment (organisierte Vernachlässigung) an. Er bezeichnet keinen einfachen Rückzug des Staates. Vielmehr werden Ressourcen, Infrastrukturen und Möglichkeiten gesellschaftlicher Reproduktion entzogen, während staatliche Institutionen der Kontrolle weiterhin präsent bleiben oder ausgebaut werden.
Raum produziert Rassifizierung
Arbeitslosigkeit, mangelnde Infrastrukturen oder eine hohe Dichte an polizeilichen Kontrollen sind gesellschaftlich produzierte Bedingungen. In öffentlichen und politischen Diskursen erscheinen ihre Folgen jedoch häufig als Eigenschaften der dort lebenden Bevölkerung: Das Viertel gilt als »gefährlich«, seine Bewohner*innen als nicht »integriert«, »kriminell« oder »problematisch«. »Moralische Paniken« (Hall et al. 1978) – wie in Berlin etwa um Freibäder und Silvester oder einen »importierten Antisemitismus« – bringen migrantische Bevölkerungsgruppen als Sicherheitsproblem hervor.
Die räumliche Konzentration von Armut, der ungleiche Zugang zu Infrastruktur, die Verteilung von Arbeitsmöglichkeiten und die unterschiedliche Intensität staatlicher Kontrolle stabilisieren auf diese Weise gesellschaftliche Differenzen. Gilmore ordnet mit David Harveys Begriff des spatial fix (2001) diese räumliche Differenzierung zugleich in größere kapitalistische Krisendynamiken ein. Kapital wird verlagert, Räume entwertet oder neu aufgewertet. Die Erschließung neuer Räume für die Akkumulation und die organisierte Vernachlässigung anderer Räume sind untrennbar miteinander verbunden (vgl. Gilmore 2007).
Aktuelle Konjunktur: Organisierte Vernachlässigung
Besonders migrantische Bevölkerungsgruppen werden gegenwärtig fast ausschließlich aus einer sicherheitspolitischen Perspektive wahrgenommen. Fragen sozialer Ungleichheit werden in Fragen von »Kriminalität«, »Ordnung« oder »Sicherheit« übersetzt. An den europäischen Außengrenzen zeigt sich dies an verschärften migrationspolitischen Kontrollen, innerhalb der Städte an Sonderbefugnissen, Razzien und der sicherheitspolitischen Markierung bestimmter Quartiere. Weniger die unmittelbare Ausbeutung ihrer Arbeitskraft als die Produktion und Regulierung von Überschussbevölkerungen rücken damit ins Zentrum. Vanessa E. Thompson spricht in diesem Zusammenhang von »karzeralem Rassismus« (2025).
Diese Entwicklung lässt sich an der aktuellen Berliner Sparpolitik konkret beobachten, die staatliche Kapazitäten verschiebt. Während soziale Infrastrukturen im Bildungs-, Sozial- und Kulturbereich abgebaut werden, werden sicherheitspolitische Kapazitäten ausgebaut. Die daraus entstehenden Konflikte können anschließend als »Kriminalität«, »Verwahrlosung« oder »Unsicherheit« repressiv bearbeitet werden.
Damit stößt die Forderung nach einer einfachen Rückkehr zum Sozialstaat an ihre Grenzen. Rekonstruktionen eines social imperialism (Semmel 1960) verweisen darauf, dass soziale Reformen und wohlfahrtsstaatliche Sicherung innerhalb imperial strukturierter Ordnungen entstanden sind. Das bedeutet nicht, dass soziale Rechte schlicht aus kolonialen Profiten »bezahlt« wurden – sie waren ebenso das Ergebnis von Kämpfen. Ihre emanzipatorische Perspektive kann deshalb aber nicht in der Wiederherstellung eines national begrenzten Klassenkompromisses liegen.
Fürsorge und Kontrolle: Eine Schwarz-feministische Kritik
Bislang ging es um die räumlich ungleiche Verteilung sozialer Infrastrukturen. Eine zweite Ebene betrifft die Institutionen des Sozialstaats selbst. Jobcenter, Jugendämter oder Schulen stellen Ressourcen bereit und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe, entscheiden dabei aber zugleich über Ansprüche, Bedürftigkeit und Zugang. Ressourcenzuteilung und Kontrolle können so innerhalb derselben Institution zusammenfallen.
Die Tötung von Christy Schwundeck, die 2011 in einem Frankfurter Jobcenter von einer Polizistin erschossen wurde, nachdem sie dort auf die Auszahlung ihrer Leistungen bestanden hatte, macht diese Verschränkung in ihrer äußersten Gewaltförmigkeit sichtbar: Staatliche Gewalt ereignete sich hier innerhalb einer Institution sozialer Absicherung. Eine Schwarz-feministische Kritik der Polizei, wie Vanessa E. Thompson (2021) sie formuliert, nimmt deshalb auch jene Institutionen in den Blick, in denen über Leistungen, Wohnraum, Aufenthaltsmöglichkeiten und Familienverhältnisse – und damit über Bedingungen gesellschaftlicher Reproduktion – entschieden wird.
Wie sich fürsorgende und kontrollierende Funktionen verschränken können, zeigt sich auch in Schulen und Jugendämtern. Für migrantische Familien in Neukölln wurden sie im Kontext von palästinasolidarischen Protesten zu Orten politischer Kontrolle: Äußerungen von Schüler*innen zu Israel, Palästina oder zur Hamas konnten als sicherheits- oder kinderschutzpolitische Probleme behandelt und Jugendämter eingeschaltet werden. Werden dabei mögliche Konsequenzen für das Sorgerecht in den Raum gestellt, können Institutionen mit pädagogischem oder fürsorgendem Auftrag zugleich kontrollierende und sanktionierende Funktionen ausüben.
Daraus folgt nicht, dass weniger Lehrkräfte und Sozialarbeiter*innen oder ein Abbau der Jugendhilfe eine emanzipatorische Antwort wären. Ihr Abbau verschärft die organisierte Vernachlässigung. Ein Ausbau sozialstaatlicher Institutionen beantwortet für sich genommen jedoch nicht die Frage, unter welchen Bedingungen Ressourcen verteilt werden, welche Kontrollfunktionen damit verbunden sind und wer über diese Institutionen verfügt.
Die Alternative zu organisierter Vernachlässigung liegt deshalb weder im Rückzug des Staates noch in seiner bloßen Ausweitung. Sie verschiebt die Frage von der Menge staatlicher Angebote auf die Frage nach der gesellschaftlichen Verfügung über diese Ressourcen: Wer entscheidet über Angebote, deren Verteilung und die Zugangsbedingungen zu ihnen?
Sicherheit für alle
Die Skepsis gegenüber Verstaatlichung am Kottbusser Tor erscheint vor diesem Hintergrund weniger paradox: Staatliche Abwesenheit und staatliche Kontrolle sind hier Alltagserfahrungen mit derselben selektiven Staatlichkeit. Wie gesellschaftliche Verfügung jenseits der Alternative von Markt und staatlicher Verwaltung aussehen kann, lässt sich aber an bereits bestehenden Praktiken erkennen. In der selbstorganisierten Nachbarschaft Prosfygika in Athen zum Beispiel organisieren Bewohnende, darunter viele Geflüchtete, nicht nur Wohnraum kollektiv, sondern auch eigene Infrastrukturen der Reproduktion: eine Bäckerei, die Gesundheitsversorgung, die Kinderbetreuung und auch die gemeinschaftlichen Entscheidungsstrukturen selbst. Dabei geht es nicht darum, Prosfygika als fertiges Modell der Vergesellschaftung zu verstehen. Prosfygika zeigt vielmehr, wie Menschen selbst zu Produzent*innen jener Infrastrukturen werden können, auf die sie im Alltag angewiesen sind.
Eine Politik, die hier ansetzt, muss nicht überall neue Strukturen schaffen. Sie kann an den Infrastrukturen ansetzen, die die Menschen in ihrem Alltag bereits hervorbringen, und sie durch die Bereitstellung von Ressourcen, Räumen und dauerhafter Verfügungsmacht stabilisieren, ausbauen und langfristig sichern. Auch am Kottbusser Tor existiert eine solche soziale Infrastruktur in Ansätzen längst: Das Gecekondu[1] schafft einen selbstverwalteten Versammlungsort, Beratungsstrukturen kollektivieren Wissen und nachbarschaftliche Netzwerke organisieren gegenseitige Unterstützung. Sicherheit wird hier nicht durch staatliche Institutionen hergestellt, sondern alltäglich durch erreichbare Ansprechpersonen, Läden und Cafés, gegenseitige Warnungen und das Wissen darum, wer im Konfliktfall unterstützen kann.
Von hier aus verändert sich auch die Frage antirassistischer und feministischer Vergesellschaftung (vgl. hierzu insbesondere Fried/Wischnewski 2022 und 2026). Gemeinsame Interessen können sich im Kampf um die Bedingungen gesellschaftlicher Reproduktion herausbilden. Mieter*innen, Geflüchtete, Erwerbslose und prekär Beschäftigte sind auf Wohnraum, Versorgung, öffentliche Räume und Sicherheit angewiesen. Beschäftigte in Sozialarbeit, Schulen oder Gesundheitsversorgung stellen diese Bedingungen teilweise selbst her. Vergesellschaftungspolitik könnte dort ansetzen, wo diese unterschiedlichen Positionen ein gemeinsames Interesse daran entwickeln, Infrastrukturen aus Markt-, Kontroll- und Sanktionslogiken herauszulösen, um ihre eigene Reproduktion gewährleisten zu können, wo sie staatlich verwehrt wird.
Gerade in Bezug auf jene Bevölkerungsgruppen, die als »überschüssig« behandelt werden, verschiebt sich damit die politische Perspektive. Sie erscheinen nicht länger allein als Verwaltete organisierter Vernachlässigung, sondern als Produzent*innen gesellschaftlicher Reproduktion: in Nachbarschaftsnetzwerken, migrantischer Selbstorganisation, gegenseitiger Versorgung oder Kämpfen um Wohnraum. Die strategische Frage ist, wie aus solchen Praktiken dauerhafte Gegenmacht und kollektive Verfügung entstehen können.
Ausgangspunkte dafür können Situationen sein, in denen der Kampf um konkrete Infrastrukturen unterschiedliche gesellschaftliche Positionen miteinander verbindet. Nach rassistisch aufgeladenen Debatten über Gewalt in Berliner Freibädern etwa kamen migrantische Jugendliche, Nachbarschaftsstrukturen, migrantische Selbstorganisationen und Freibadbeschäftigte zu einer Kundgebung zusammen, die der Forderung nach mehr Kontrolle die Frage nach einem »Freibad für alle« entgegensetzte. Aus einer Auseinandersetzung um Sicherheit wurde so ein Kampf darum, wer öffentliche Infrastrukturen nutzen kann und wer über ihre Bedingungen entscheidet.
Ähnliches zeigte sich im Kampf um das selbstverwaltete Mädchenzentrum FRIEDA im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Als dessen Schließung mit Antisemitismusvorwürfen begründet wurde, kamen Geflüchtete, queere und migrantische Jugendliche, migrantische Selbstorganisationen und Stadtteilvernetzungen zusammen, um nicht nur gegen die Schließung zu protestieren, sondern den Erhalt des Mädchenzentrums einzufordern. Auch hier verband der Kampf um eine konkrete Infrastruktur unterschiedliche gesellschaftliche Positionen: Nicht ihre gemeinsame Identität, sondern die gemeinsame Verteidigung und Aneignung eines Ortes gesellschaftlicher Reproduktion wurde zum Ausgangspunkt von Organisierung.
Diese Allianzen sind nicht widerspruchsfrei. Nachbarschaften reproduzieren selbst Ausschlüsse; Selbstorganisation kann unbezahlte und insbesondere feminisierte Reproduktionsarbeit verstärken; unterschiedliche Interessen verschwinden nicht dadurch, dass Menschen dieselben Infrastrukturen nutzen. Gesellschaftliche Verfügung ist deshalb kein bereits vorhandener Zustand gemeinschaftlicher Harmonie, sondern muss politisch hergestellt und immer wieder ausgehandelt werden.
Und sie kann nicht an der Grenze des Kiezes enden. Eine soziale Infrastruktur, deren materielle Grundlage auf ausgebeuteter Arbeit, Grenzregimen oder imperialer Enteignung anderswo beruht, wäre keine antirassistische Vergesellschaftung. Internationalismus wird damit nicht zur abstrakten Ergänzung lokaler Politik, sondern beginnt mit der Frage, unter welchen globalen Bedingungen das hergestellt wird, worüber wir lokal gemeinsam verfügen wollen.
Vergesellschaftung wäre dann weder die Bewegung vom Privaten zum Staat noch die romantische Rückkehr zur Selbsthilfe. Sie wäre der Kampf darum, Ressourcen abzusichern und zugleich die Verfügung über die Bedingungen des Lebens zu demokratisieren.
Vergesellschaftung ließe sich von hier aus als infrastrukturelle Politik denken: gesellschaftlich notwendige Ressourcen dem Markt entziehen und zugleich die bereits vorhandenen kollektiven Strukturen ihrer Herstellung stärken und demokratisieren. Infrastrukturen würden dann nicht nur für Menschen bereitgestellt, sondern von denjenigen mitbestimmt, die sie nutzen, erhalten und im Alltag selbst hervorbringen. Vergesellschaftung hieße damit nicht, Menschen besser zu verwalten, sondern ihre Möglichkeiten zu erweitern, die Bedingungen ihres eigenen Lebens gemeinsam zu gestalten.


