Die Konkurrenz zwischen den Polen des Weltsystems wächst. Obgleich die verschiedenen Pole je unterschiedliches Gewicht haben und in unterschiedlichen Maßen miteinander verflochten sind, zeichnet sich derzeit noch keine neu festgefügte bipolare Ordnung ab. Das liegt nicht zuletzt auch am offenen transatlantischen Bruch. In der im Entstehen begriffenen multipolaren Ordnung sind sehr viel mehr Akteure mit einem höheren Grad an Eigenständigkeit präsent als im System der alten Blockkonfrontation. Die Europäische Union ist dabei in eine für sie ungünstige geopolitische Mittellage zwischen Russland und den USA gerutscht. In dieser Dynamik ist sie nicht nur Trägerin eigener imperialistischer Interessen, sondern auch zunehmend Objekt fremder imperialistischer Interessen. Die USA haben ihre Sicherheitsgarantien gegenüber ihren europäischen NATO-Partnern relativiert und formulieren Territorialansprüche gegenüber EU-Staaten (siehe z. B. den Konflikt um Grönland). In der Ukraine läuft der russische Angriff mit wachsender Härte nunmehr im fünften Kriegsjahr. Andere direkt an Russland angrenzende oder im Ostseeraum liegende Staaten sehen sich aufgrund historischer Erfahrungen und der aktuellen geopolitischen Lage einer direkten Bedrohung ausgesetzt. Da ist es wenig verwunderlich, dass es auch in unserer Gesellschaft ein Bedürfnis nach Sicherheit im ganz klassischen Sinne gibt, als Schutz vor kriegerischer Gewalt von außen, der nur durch eigene Abschreckungspotenziale gewährleistet werden kann. Wie kann, wie soll die Linke mit diesem Bedürfnis umgehen?
Aktuell ist die programmatische Antwort der Partei Die Linke, dass ein Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands errichtet werden soll. Diese Forderung nimmt jedoch kaum noch jemand ernst – und wer sie ernst nimmt, findet Die Linke oft gerade deswegen unwählbar. Das gesellschaftliche Bedürfnis nach Sicherheit kann nicht als Teil eines »von oben« oder massenmedial manipulierten Bewusstseins betrachtet werden, sondern muss gerade von jenen ernst genommen werden, die der gegenwärtigen Militarisierung und Aufrüstung etwas entgegensetzen möchten.
Abschreckung und Abrüstung
Obwohl die heutigen Bedingungen sich in wesentlichen Aspekten von den damaligen unterscheiden, lohnt dafür ein Blick auf die Phase der bipolaren Hochrüstung während der Zeit des Kalten Krieges. Damals zeigte sich, dass militärische Abschreckung grundsätzlich funktionieren kann. Das Risiko eines Krieges wird geringer, wenn die Militärpotenziale zweier konkurrierender Seiten materiell glaubwürdig und mehr oder minder in Balance sind. Das gilt insbesondere bei nuklear bewaffneten Staaten – hier müssen sich die Potenziale nicht einmal in Balance befinden. Nach 1945 koexistierten die konkurrierenden Blocksysteme mehr als vier Jahrzehnte lang hochgerüstet ohne direkten Schlagabtausch. In diesem Sinne ließe sich die Geschichte des Kalten Krieges auch als Erfolg militärischer Abschreckung erzählen. Während sich beide Supermächte weltweit auf verschiedenen Schauplätzen miteinander in Konkurrenz befanden und auch Stellvertreterkriege miteinander ausfochten, separierten sie Fragen der für beide Seiten potenziell existenzbedrohenden (nuklear-)strategischen Konfrontation von den regionalpolitischen Schauplätzen ihrer weltpolitischen Konkurrenz. Jedoch befand sich der Konflikt mehrfach, wie zum Beispiel 1962 während der Kuba-Krise, am Rande der nuklearen Eskalation. Sie wurde dadurch abgewendet, dass sich die USA und die UdSSR auf den Abzug ihrer nuklearen Mittelstreckenraketen aus Kuba und der Türkei einigten. Diese frühe Form der Rüstungskontrolle wurde mit direkten Konsultationsmechanismen verbunden. Prädestiniert dafür waren etwa Trägersysteme, die von beiden Seiten als besonders unzuverlässig hinsichtlich ihrer Beherrschbarkeit eingestuft wurden. Nuklear bestückte Raketen mittlerer Reichweite etwa erlaubten aufgrund ihrer kurzen Anflugzeiten nur kurze Vorwarnzeiten. Die Gefahr versehentlich ausgelöster nuklearer Zweitschläge aufgrund von Fehlinterpretationen, die dann einen echten Zweitschlag nach sich ziehen, war dieser Form nuklearer Abschreckung inhärent. Um überhaupt noch nukleare Abschreckung praktizieren zu können, wurde eine Regulierung dieser Waffensysteme als notwendig erachtet. Die zweite Phase des Kalten Krieges war nicht nur von fortdauernder Konfrontation, sondern auch vom Bemühen, diese strategische Konkurrenz zu regulieren und einzuhegen, geprägt. Das zeigen zahlreiche Konsultationsrunden und Verträge zur Begrenzung und Kontrolle nuklearer Waffensysteme aus dieser Zeit (z. B. der Vertrag über die Begrenzung von Mittelstrecken-Nuklearwaffen [INF]; der Vertrag zur Reduzierung die Anzahl nuklearer Sprengköpfe und Trägersysteme [SALT I und II]). In diesen Verhandlungen verfestigte sich die Einsicht, dass das Streben nach eigener Sicherheit immer auch zur Steigerung der Unsicherheit der Anderen, vor denen man sich schützen möchte, führen kann. Daraus konnte die normative und praktisch-instruktive Formel abgeleitet werden: Die eigene Sicherheit darf nicht zur Unsicherheit der Anderen werden. In Formen der Rüstungskontrolle und -begrenzung werden damit bereits Grundelemente einer umfassenderen Sicherheitsarchitektur wirksam. Es war die Stärke der späteren entspannungspolitischen Debatten, dass sie kleinteilig im damaligen Hier und Jetzt ansetzten, um sich von dort aus den Weg bis hin zur weitergehenden Vision der Abrüstung auch konventioneller Waffen zu bahnen.
Minimale Sicherheitsinteressen
Es geht in einer Sicherheitsarchitektur also darum, einander entgegengesetzte Sicherheitsinteressen so zu artikulieren, dass daraus die beidseitige Bereitschaft entstehen kann, auf Teile des eigenen Abschreckungspotenzials zu verzichten. Das setzt aber voraus, die eigenen Sicherheitsinteressen zu kennen, zu benennen und zugleich auch anderen solche zuzugestehen. Angesichts der weltweiten militärischen Konkurrenz wäre also heute zu fragen, welches Maß an militärisch gewährleisteter Sicherheit wir benötigen. Minimale Sicherheitsinteressen als Antwort auf populare Bedürfnisse können auf hoher Abstraktionsebene relativ einfach aus elementaren und völkerrechtlich akzeptierten Souveräntitätsrechten abgeleitet werden, woraus sich die Form ihrer Verteidigung ergibt: Militärische Angriffe von außen sind grenznah abzuwehren, Infrastrukturen sind gegen Luftkrieg, aber auch gegen Cyberattacken abzusichern, hybride Kriegführung ist zu unterbinden, Seewege in den Gewässern um Europa, aber nicht überseeisch, sind zu schützen, um die eigene materielle Lebensfähigkeit zu gewährleisten. Wem diese Zeilen zu minimalen Sicherheitsinteressen zu martialisch waren, sollte bedenken, dass sie in Übereinstimmung mit den ersten sechs von zehn Prinzipien der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) von Helsinki (1975) formuliert worden sind: souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte, Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, friedliche Regelung von Streitfällen und die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten.
Der KSZE-Prozess stellte im Kalten Krieg die wahrscheinlich wichtigste politische Bewegung in Richtung einer Sicherheitsarchitektur dar. Er basierte auf der Annahme, dass die Beteiligten ihre jeweilige Souveränität nicht nur gegenseitig achten, sondern auch für sich selbst garantieren und die dazu notwendigen Mittel bereithalten. Dieser Gedanke ist bis heute entscheidend. Denn das Grundproblem, dass nicht alle sicherheitspolitisch relevanten Akteure auf offensive militärische Ausrichtung verzichten, ist in einer multipolaren Weltordnung noch weit virulenter als unter den Bedingungen der Bipolarität. Ohne eigene Verteidigungsfähigkeit kann daher kein Angebot eines Einstiegs in eine Sicherheitsarchitektur formuliert werden. Das war im KSZE-Prozess nicht anders: Sein Ausgangspunkt war nicht die Idee, alle Streitkräfte abzuschaffen, sondern die Überlegung, dass es Möglichkeiten geben muss, um einander gegensätzliche Sicherheitsinteressen zu artikulieren und in Verhandlungen zu berücksichtigen. Deswegen spielten Rüstungskontrollverträge, aber auch die Option gegenseitiger Manöverbeobachtungen eine zentrale Rolle, um Einblick darin zu gewinnen, ob die Aktivitäten der Gegenseite eigenen Sicherheitsinteressen zuwiderlaufen. So sollte gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden, bis hin zur Perspektive, Offensivpotenziale nachweislich abzubauen. Ein konsultativer Prozess der Artikulation gegensätzlicher Sicherheitsinteressen geht also jedem System gemeinsamer Sicherheit voran. Sogar der Umbau von Streitkräften basierend auf einer transparenten Definition von eigenen Sicherheitsinteressen bei Stärkung von defensiven Verteidigungspotenzialen wird in dieser Perspektive denkbar, sofern er mit dem belegbaren Abbau von offensiven Waffensystemen und vor allem Offensivpotenzialen, die in Militärdoktrin und Logistik schlummern, einhergeht. Dabei muss dieser Prozess nicht zwingend mit dem Ziel einer Sicherheitsarchitektur angestoßen werden, sondern kann ad hoc aus der Bearbeitung konkreter Sicherheitsprobleme entstehen.
Im Kalten Krieg wurde keine Sicherheitsarchitektur errichtet – er endete vorher mit dem Kollaps des realsozialistischen Lagers. Die unipolare Weltordnung unter US-Hegemonie ist nun in Auflösung begriffen, und mit ihr das US-Sicherheitsversprechen gegenüber den europäischen NATO-Staaten. Die neue, unter der gegenwärtigen Trump-Regierung verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie der USA beendet de facto die transatlantische Partnerschaft. Auch heute sind Staaten strukturell gezwungen, ihre eigenen vitalen Sicherheitsinteressen zu erkennen und rational zu verfolgen. Ähnlich wie im Kalten Krieg gibt es die Problematik neuer Waffensysteme. Damals waren es vor allem die Atomwaffenarsenale, die neben der allgemeinen Gefahr der gegenseitigen Vernichtung die konkrete Kriegführung als solche unberechenbarer machten. Daraus entstand ein starkes Motiv für die Initiierung von Konsultationsprozessen. Heute existiert ein weitgehend unregulierter Komplex von Methoden der Cyberkriegführung. Sie sind prädestiniert für Angriffe auf militärische sowie auf zivile Verwaltungen und Infrastrukturen. Während sich Cyberattacken oft unterhalb der Schwelle international sanktionierter Kriegführung bewegen, ist ihre Dimension während des Angriffs schwer abschätzbar. Die Verwischung der Grenzen zwischen zivilen und militärischen Zielen bedingt eine Entgrenzung der Kriegführung; zudem wurde das Destruktionspotenzial von Cyberkriegführung bislang noch nicht einmal im Ansatz ausgereizt. Für hybride Kriegführung gilt Ähnliches. Mit einer vertraglichen Regulierung dieser neuen Teilbereiche militärischer Konkurrenz würden Akteure weder ihre grundlegenden Interessen noch ihre Konkurrenz aufgeben, sie jedoch in beherrschbarere Bahnen lenken.
Progressiver Minimalismus heute
Linke sind bislang sehr zurückhaltend gewesen, die nuklearfähigen Raketen um Kaliningrad als elementare Bedrohung unserer vitalen Sicherheitsinteressen in Mitteleuropa zu benennen. Deren Konzentration auf kleinem exponierten Gebiet ist defensiv nicht erklärbar, sehr wohl aber offensiv. Wenn überhaupt, so wird die Forderung nach einem Abzug dieser Raketen zumeist als Beimengung zu allgemeinen abrüstungspolitischen Forderungen formuliert. Gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnisse ernst zu nehmen heißt jedoch auch für Linke, sich der Qualität von Drohpotenzialen zu stellen und daraus Sicherheitsinteressen abzuleiten und zu formulieren. Das ermöglicht es, glaubhafte Abrüstungskonditionalitäten zu benennen: darunter beispielsweise der Verzicht auf die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland im Gegenzug für den Abzug der russischen Raketen aus Kaliningrad oder zumindest für die Zustimmung zu Kontrollen, wie sie bis vor Kurzem der INF-Vertrag noch kannte und vorsah. Das Thema der Rüstungskontrollen und Verträge wäre durch eine offene Benennung der eigenen Bedrohungslage und der daraus abgeleiteten beiderseitigen Abzugskonditionalitäten wieder auf den Tisch gebracht.
Das russische Regime konnte mit seinen Ukraine-Invasionen die Sicherheitslage Russlands bislang nicht verbessern: Die Ukraine hält der Invasion noch immer stand, obwohl nur ein kleiner Teil des westlichen Bruttoinlandsproduktes für Ukraine-Hilfen aufgewendet wird. Der weit überwiegende Teil der wachsenden Militärausgaben fließt in die Vergrößerung der westlichen, insbesondere der europäischen Militärpotenziale. Das Betreiben der US-Regierung, Anfang 2025 Verhandlungen über eine Beendigung des Krieges in der Ukraine anzustoßen, ohne sich zuvor vollumfänglich mit der Regierung des angegriffenen Landes abzustimmen und ohne die europäischen Regierungen insgesamt peripher zu berücksichtigen, verstößt gegen jene Grundsätze, die jeder Idee von Sicherheitsarchitektur zugrunde liegen: der Wahrung von Souveränitätsrechten und territorialer Integrität sowie der Einbindung regionaler Akteure in Belange ihrer Region, die für ihre Sicherheit von Bedeutung sind. Auch die USA haben damit ihre Sicherheitslage perspektivisch verschlechtert, weil in der Europäischen Union (noch kaschiert unter dem Deckmantel der NATO-Komplementarität) nunmehr die regulativen Weichen hin zu einer strategischen Autonomie von den USA gestellt werden. Diese ist hoch ambivalent, weil sie einerseits unter den Bedingungen wachsender militärischer Konkurrenz in Form ambitionierter Rüstungsschritte vollzogen wird, aber andererseits die Möglichkeit eröffnet, eigene Sicherheitsinteressen zu definieren. Politischer Wille (und die ihn tragenden gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse) vorausgesetzt, lassen Letztere sich ins Verhältnis zu den Interessen der anderen setzen. Das ermöglicht es perspektivisch, durch eine Politik kleiner Schritte besonders schädliche Teilmengen der Konkurrenz zu isolieren und diese zunächst einmal in berechenbarere Bahn zu lenken. Das Denken über Sicherheitsarchitekturen hat einst so begonnen – als progressiver Minimalismus.
Grenzen und ihre Überwindung
Um die Stärken einer solchen Orientierung zu verdeutlichen, müssen auch ihre Grenzen benannt werden. Sicherheitsarchitekturen bieten keine Antworten auf die klassischen Fragen von Imperialismus und Antiimperialismus, sie führen nicht unmittelbar zu einer gerechteren Welt. Es geht vielmehr um die Frage der Einhegung der destruktiven Tendenzen im kapitalistischen Staatensystem im Hier und Jetzt. Im Logos der Helsinki-Grundakte ist die Idee enthalten, dass souveräne Gleichheit die Voraussetzung ist, um die Wahrung der Menschenrechte zu realisieren. Prinzip 7 der Grundakte fordert dann sogar explizit die Achtung der Menschrechte und Grundfreiheiten. Das setzt militärischen Angriffen auf andere Gesellschaften und Menschrechtsnihilismus klare Grenzen. Sicherheitsarchitekturen regeln keine Klassenantagonismen, aber sie wehren die kriegerischen Angriffe von außen auf jene gesellschaftlichen Rahmen ab, in denen die kollektiven und individuellen Subjekte um ihre Emanzipation kämpfen. Deshalb konstituiert Frieden im Staatensystem einen Wert an sich. Deshalb sind auch emanzipatorisch eingehegte Militärpotenziale in einer Welt imperialistischer Konkurrenz zunächst einmal kein Verrat am Frieden. Wo Letztere von lokalen Sicherheitsarchitekturen getragen werden, wird der Durchgriff imperialistischer Mächte deutlich erschwert.
Sicherheitsarchitekturen sind dabei nicht mit Militärblöcken zu verwechseln, denn sie regulieren die Artikulation einander entgegengesetzter Sicherheitsinteressen. In ihnen lässt sich tendenziell Blockfreiheit begründen. Die Souveränität, die wir in dekolonialer Intention den Anderen zugestehen, können wir uns selbst nicht verweigern; wir müssen sie aber einhegen, damit die Sicherheit Anderer respektiert wird und die eigenen Sicherheitsbedürfnisse nicht zum Treiber eines Rüstungswettlaufes werden. Mit niederschwelligen Einstiegen in Sicherheitsarchitekturen sollen Bedingungen für Emanzipation sublim erhalten werden. Gerade das macht ihren Reiz aus: dass die ursprünglich begrenzte Intention über sich selbst hinausgetrieben werden kann.


